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Die Kammer

Die Brandenburgische Ingenieurkammer vertritt die berufspolitischen, wirtschaftlichen und fachlichen Interessen ihrer Mitglieder. Sie ist die Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts für Ingenieure und Ingenieurinnen im Land Brandenburg. Ihre grundsätzliche Stellung als Körperschaft Öffentlichen Rechts, ihre Aufgaben, ihre Organisation, Struktur und Arbeitsweise ergeben sich aus dem Brandenburgischen Ingenieurgesetz vom 29. Juni 2004 in der aktuellen Fassung.

Ihre Aufgabe ist es, gemeinnützig allen Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie Staat und Gesellschaft zu dienen. Sie wahrt die Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder und das Ansehen des Berufsstandes.  Damit kommt ihr repräsentatives Handeln allen Ingenieurinnen und Ingenieuren im Land zugute.

Die Kammer versteht sich als Dienstleister für ihre Mitglieder, ihre Auftraggeber und für alle am Ingenieurwesen Interessierte. Sie nimmt Einfluss auf die für das Ingenieurwesen anstehenden Aufgaben und auftretenden Problemen sowie für den Ingenieurberuf relevanten Gesetzgebungen, auf die Auslobung von Wettbewerben, organisiert die Fort- und Weiterbildungen und wirkt bei der Ausbildung des Ingenieurnachwuchses durch praxis- und zukunftsorientierte Lehrinhalte mit. Seit ihrer Gründung 1994 wahrt die Brandenburgische Ingenieurkammer gemeinnützig die Belange der Kammermitglieder und das Ansehen des Berufsstands: Kompetenz und Sachverstand, die intensive Einflussnahme bei der Verwirklichung der Interessen des Berufsstandes und, nicht zuletzt, die Absicherung durch das berufsständische Versorgungswerk machen die Brandenburgische Ingenieurkammer für ihre Mitglieder unentbehrlich.

Als so genannte „große Kammer“ steht die Brandenburgische Ingenieurkammer Ingenieurinnen sowie Ingenieuren aller Fachrichtungen offen. Das sind beispielsweise: allgemeines Bauwesen, Arbeitsschutz, Brandschutz, Bauphysik, Chemische Technik, Biotechnik, Textiltechnik, Umwelttechnik, Emissionsschutz/Immissionsschutz, Erd- und Grundbau, Geologie, Gebäudetechnik, Elektrotechnik, Hochbau, Informatik, EDV, Nachrichten- und Funktechnik, kommunaler Tiefbau, konstruktiver Ingenieurbau, Land- und Forstwirtschaft, Stadtplanung, Gartenbau, Landschaftsplanung, Umwelttechnik, Verkehrstechnik, Anlagenbau, Kfz-Technik, Maschinenbau, Agrartechnik, Verkehrswesen, Vermessungstechnik, Wasserwesen oder Versorgungstechnik.

Doch die Entwicklung geht weiter, immer neue Fachrichtungen kommen dazu. Die BBIK ist auch in Zukunft die Heimat aller Ingenieure.

 

Leitbild

der Brandenburgischen Ingenieurkammer und ihrer Mitglieder.

 

Präambel

Die Brandenburgische Ingenieurkammer vertritt ihre Mitglieder und die in Verbänden oder Vereinen nichtorganisierten Ingenieure aller Ausbildungsrichtungen im Land Brandenburg und auf Bundesebene. Derzeitig ist das Bild der Kammer durch die im Bauwesen tätigen Ingenieure geprägt.

In einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, geschaffen durch ein Gesetz des Landes Brandenburg, praktizieren wir durch den freiwilligen Zusammenschluss die berufsständische Selbstverwaltung, nehmen einerseits staatliche Aufgaben wahr und wirken andererseits als Interessenvertreter und Dienstleister unserer Mitglieder. Wir verstehen uns als Vertreter aller Berufsträger des Ingenieurwesens.

Diesen Auftrag verwirklichen wir durch unsere Arbeit und Mitwirkung in der Politik, der Wirtschaft und Kultur unseres Landes.

Wir die Mitglieder mit ihren vielfältigen ehrenamtlichen und fachlichen Aktivitäten sind die Kammer. Wir handeln selbstbewusst, kompetent, verantwortungsvoll und zielorientiert. Ansehen, Wertschätzung und Rolle der Ingenieure in der Gesellschaft werden durch ihre ingenieurtechnischen Leistungen, ihre Innovationskraft, ihre Verantwortungswahrnehmung und gesellschaftliche Aktivität geprägt.

Die Brandenburgische Ingenieurkammer und Ihre Mitglieder verpflichten sich, den berufsständischen und berufsethischen Grundsätzen des Ingenieurkodex.

 

Ingenieurkodex

Die Mitglieder der Brandenburgischen Ingenieurkammer geben sich einen Ingenieurkodex und fordern alle auch nicht organisierten Berufsträger auf, in diesem Sinn zu denken und zu handeln.

Ausübung der Ingenieurtätigkeit erfolgt im Interesse der Allgemeinheit, zum Schutz und Pflege der     Lebensgrundlagen und Umwelt, bei Wahrung der ethischen Grundsätze des Ingenieurberufes zur ehrenvollen Pflicht der Erhaltung der Lebensbedingungen für nachfolgende Generationen.

Berufsausübung erfolgt mit Kompetenz, Verantwortung und Gewissenhaftigkeit in hoher Qualität und verbunden mit Schaffung innovativer Lösungen, wobei die Grenzen des eigenen Könnens und Wissens achtend keine Aufträge angenommen werden, die dem eigenen Sachverstand nicht entsprechen.

Die Einhaltung von Respekt, Fairness und Loyalität gegenüber der Gesellschaft, Vertragspartnern und Berufskollegen sehen wir als moralische Pflicht.

Die Erfüllung des Anspruchs an Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit für Planungen und andere Leistungen erfolgt auch durch die Offenlegung von Risiken in der Planung und Realisierung unter Beachtung der Wirkungen auf Natur und Gesellschaft.

Die fachliche Fortbildungspflicht ist eine beruflich dauerhafte Aufgabe.

Brandenburgische Ingenieurkammer Körperschaft des Öffentlichen Rechts

 

Leitsätze und Ziele

  1. Wir nehmen die politische und wirtschaftliche Verantwortung für unsere Kammer und ihre Mitglieder und in Listen geführten Berufsträger im Land wahr. Die Brandenburgische Ingenieurkammer vertritt die Interessen ihrer Mitglieder und Anwärter in bzw. gegenüber den politischen Gremien des Landes.

  2. Wir Mitglieder bestimmen die Ziele und Wege der Brandenburgischen Ingenieurkammer, gestalten die Arbeit in Ausschüssen, Fachsektionen, Arbeitskreisen und im Ehrenamt bei Wahlen, Umfragen, internen und externen Beratungen, Anhörungen Wettbewerben u.a. aktiv mit. Alle Gremien arbeiten transparent, mitgliedernah und mitgliederfreundlich ohne dabei unmittelbar eigene persönliche wirtschaftliche Interessen zu verfolgen.

  3. Wir unterstützen alle Mitglieder in Ihrer Berufsausübung und Schaffung von Grundlagen und Netzwerkbildungen. Die Brandenburgische Ingenieurkammer versteht sich als kompetenter Dienstleister, Berater und Helfer für seine Mitglieder.

  4. Wir unterstützen und stärken die Ingenieure aller Ausbildungs- und Fachrichtungen im Land unabhängig davon, ob sie in selbständiger oder abhängiger Berufsausübung tätig sind. Die Brandenburgische Ingenieurkammer fördert und unterstützt den Erfahrungs- und Gedankenaustausch auch fachübergreifend oder mit politischen Gremien auf Kammer-, Landes- und kommunaler Ebene. Sie sammelt und bündelt die Interessen aller vertretenden Fachrichtungen und vertritt deren gemeinsame Ziele.

  5. Wir stehen für Qualität und Nachhaltigkeit der Forschungs-, Beratungs-, Planungs-, Überwachungs- und Sachverständigentätigkeit auf technisch-naturwissenschaftlichen und ingenieurtechnischen, ingenieurwirtschaftlichen und ingenieur-organisatorischen Feldern unserer Mitglieder. Für diese Leistungen erwarten wir eine leistungsgerechte Honorierung. Die Brandenburgische Ingenieurkammer unterstützt die Bemühungen ihrer Mitglieder dabei nachdrücklich und schreitet bei Verstößen ein.

  6. Wir fördern die Entwicklung der vielfältigen Berufsbilder der Ingenieure in Kooperation mit den technisch-naturwissenschaftlichen Bildungsstätten.Die Brandenburgische Ingenieurkammer schaltet sich in die Gestaltung von Ausbildungsprofilen und praxisnaher Ausbildung ein, unterstützt die Bildungsstätten bei der Erweiterung von Studienrichtungen und setzt sich für Berufspraktika der Studierenden ein.

  7. Wir verpflichten uns zu regelmäßiger und lebenslanger kontrollierter Fortbildung für die Berufsausübung und unterstützen die Weiterbildung unserer Mitarbeiter. Die Brandenburgische Ingenieurkammer bietet selbst kostengünstig und über Kooperationspartner ein breites und aktuelles Fortbildungsprogramm an.

  8. Wir stärken unsere berufspolitische Selbstverwaltung durch Gewinnung von Gleichgesinntender im Ingenieurwesen tätigen Berufsträgern aller Ausbildungsrichtungen. Die Brandenburgische Ingenieurkammer gewährt auch Studierenden und Jungingenieuren für den Weg in das Berufsleben Unterstützung (durch Anwartschaft auf Kammermitgliedschaft).

  9. Wir handeln nach dem Ingenieurkodex und Leitsätzen der Brandenburgischen Ingenieurkammer, der von uns Kammermitgliedern nach den gesellschaftlichen Bedingungen und Anforderungen demokratisch weiter entwickelt wird.

 

 

 

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