Haushalts- und Finanzausschuss
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 BbgIngG vom 29.06.2004, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 06.02.2006 (GVBl. I S. 2), beschließt die Vertreterversammlung über die Bildung von Ausschüssen zur fachlichen Unterstützung des Vorstandes.
Die Aufgabe des Ausschusses ist die Erstellung des jeweiligen Jahreshaushalts und deren Vorlage im Vorstand und in der Vertreterversammlung zur Beschlussfassung.
Der Haushaltsplan ist bis zum 01.12. des Vorjahres durch die Vertreterversammlung zu beschließen und den Aufsichtsorganen zur Bestätigung vorzulegen.
Zur Kontrolle der Haushaltsführung ist dem Haushalts- und Finanzausschuss viertel jährlich Bericht zu geben.
Der Beschluss über den jeweiligen Jahresabschluss wird durch die Vertreterversammlung nach Vorlage des Berichts der Wirtschaftsprüfung gefasst.
Dem Ausschuss gehören derzeit folgende Mitglieder an:
- Herr Dr.-Ing. Dieter Zauft, Vorsitzender
- Herr Dipl.-Ing. (FH) Klaus Hildebrand
- Herr Dr. Ing. Wolfgang Teich



