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Fachsektionen der Brandenburgischen Ingenieurkammer

Fachsektionen dienen zur dauerhaften Behandlung von ingenieurtechnischen Fachthemen. Über sie erfolgt der fachliche Meinungsaustausch zu Schwerpunktfragen. Sie stehen allen interessierten Kammermitgliedern offen. Die Vertreterversammlung der BBIK beschließt über die Bildung von Fachsektionen (§ 6 Abs. 1 Nr. 8 BbgIngG). Die Mitglieder wählen die Leiter der Fachsektionen selbstständig. Fachsektionen haben über die in ihre Geschäftsbereiche fallenden Angelegenheiten zu beraten. Über das Ergebnis ihrer Beratungen haben sie, soweit nichts anderes bestimmt ist, dem Vorstand zu berichten (vergl § 11 der Satzung der BBIK).

Gegenwärtig arbeiten in der BBIK folgende Fachsektionen:

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