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Anerkennungsverfahren

Über den Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständiger im Land Brandenburg entscheidet die Brandenburgische Ingenieurkammer als Anerkennungsbehörde. Das Antragsformular finden Sie hier als pdf-Datei zum Download. Dieses ist ausgefüllt zusammen mit den beizufügenden Unterlagen an die Geschäftsstelle der Brandenburgischen Ingenieurkammer zu schicken.

Die Anerkennungsbehörde prüft anhand der eingereichten Unterlagen gem. § 5 BbgPrüfSV die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des Antragstellers. Zum Nachweis der besonderen Anerkennungsvoraussetzungen ist ein Fachgutachten des Prüfungsausschusses der Brandenburgischen Ingenieurkammer oder einer von der obersten Bauaufsichtsbehörde bestimmten Stelle zu erbringen. Nach Eingang und Vorprüfung der Antragsunterlagen leitet die Anerkennungsbehörde die entsprechenden Maßnahmen zur Erstellung des Fachgutachtens für den Antragsteller ein.

Die im Rahmen des Anerkennungsverfahrens anfallenden und vom Antragsteller zu tragenden Gebühren sind geregelt in der Anlage 1 zur Verordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Land Brandenburg (Brandenburgische Baugebührenordnung - BbgBauGebO), dort unter den Tarifstellen 7.4 und 7.5.

Bei weiteren Fragen zum Anerkennungsverfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechpartnerin Frau Anne v. Eickstedt (Tel. 0331 / 74318 12 oder per E-Mail an info@bbik.de).

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