Existenzgründung
Die Brandenburgische Ingenieurkammer unterstützt Ingenieure, die sich insbesondere als Freiberufler selbständig machen wollen, durch Einzelberatungen und direkte Unterstützung im Antragsverfahren.
Für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erstellt die Brandenburgische Ingenieurkammer als fachkundige Stelle auf Anforderung der Bundesagentur für Arbeit eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 57 Abs.2 Nr.3 SGB III .
Folgende Unterlagen sind als Voraussetzung zur Beurteilung des Gründungsvorhabens vorzulegen:
- aussagefähige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee
- Lebenslauf (einschließlich Zeugnisse bzw. Befähigungsnachweise)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Begründung der letzten Geschäftsaufgabe
Zur Abstimmung eines Beratungstermins oder zur Klärung von weiteren Fragen wenden Sie sich bitte unter info@bbik.de oder telefonisch unter (03 31) 743 18 - 0 an die Geschäftsstelle der Brandenburgischen Ingenieurkammer.


