"Beratender Ingenieur" und "Beratende Ingenieurin" ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Sie wird von der Brandenburgischen Ingenieurkammer auf Antrag und bei Nachweis der
- Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur"
- Unabhängigkeit,
- Selbständigkeit,
- Eigenverantwortlichkeit,
und des Nachweises
- innerhalb der letzten zehn Jahre vor Antragstellung eine praktische Tätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren ausgeübt zu haben
durch Urkunde, Ausweis und Rundstempel vergeben. Sie werden in die Ingenieurliste mit der Bezeichnung Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurinn eingetragen.