Die Brandenburgische Ingenieurkammer bestellt und vereidigt Sachverständige auf der Rechtsgrundlage des Brandenburgischen Ingenieurgesetzes und der Sachverständigenordnung der Kammer.
Ein Sachverständiger kann nur öffentlich bestellt und vereidigt werden, wenn er sowohl bestimmte formelle als auch die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllt.
Das Antragsformular stellen wir als pdf-Datei bereit.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Die Kammer kann weitere Nachweise verlangen oder selbst einholen.
Die Gebühren für das Sachverständigenwesen werden gemäß der Gebührenordnung der BBIK erhoben. Die Bearbeitungsgebühr und Auslagen werden auch im Falle der Antragsablehnung erhoben.