Aktuelle Formulare im Baugenehmigungsverfahren

Neue Bauantragsformulare

Ab sofort keine  Ausrede mehr -  die neuen Formulare  gelten

Am 17. Januar fand die erste von insgesamt fünf regionalen Mitgliederversammlungen der BBIK in diesem Jahr statt. Geladen waren die Mitglieder der Landkreise Barnim und Uckermark an den traditionellen Veranstaltungsort der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung in Eberswalde.

Für den zweiten Teil der Veranstaltung konnte die BBIK erneut Vertreter der regional ansässigen Unteren Bauaufsichten der Landkreise Barnim und Uckermark für einen Erfahrungsaustausch über Detailfragen aus der Planer- sowie Prüfpraxis und der Landesbauordnung gewinnen.

Michael Zimmermann von der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt  Eberswalde stellte die veränderten Formulare vor. Bekanntermaßen passten die Regelungen der neuen Bauordnung vom 1. August 2016 nicht mehr so recht mit den alten Vorlageformularen zusammen. Dies hat der Gesetzgeber nun geändert.

Barrierefreie Wohnungen

Egal ob man die Mindestanzahl nach § 50 (1) der (BbgBO mind. 1. Geschoss)  oder mehr, müssen sie im Bauantrag  in Gänze für statistische Zwecke erfasst werden, wie Udo Götze als Leiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde Eberswalde ergänzte.

 

Bautechnische Nachweise

Problematisch sind die Vorlagen zu den bautechnischen Nachweisen für die Nachweisberechtigten (Qualifizierte Tragwerksplaner und –Brandschutzplaner, energetische Gebäudeplaner).

In Abhängigkeit von den Bauwerksklassen ergeben sich unterschiedliche Anforderungen für bautechnische Nachweise.

 

Das vorgetragene Thema war für die Bauaufsicht des Landkreises Barnim und für die Bauaufsicht der Stadt Eberswalde sehr wichtig, um die Zusammenarbeit mit den Planern zu optimieren und den täglichen Bürokratismus auf das Wesentliche reduzieren zu können. Mit den Änderungen in den Formularen zum 01.01.2018 ist dieses Anliegen etwas anspruchsvoller geworden. Aus diesem Grunde stellen wir Ihnen die von der Unteren Bauaufsicht Eberswalde erstellte Übersicht gern zur Verfügung:

Der Präsident, Matthias Krebs, konnte hierzu verkünden, dass jetzt auch eine Regelung für diejenigen Tragwerksplaner  gefunden wurde, die bisher nur in der Gebäudeklasse 1+2 gearbeitet haben. Sie können nun auch auf Antrag in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner eingetragen werden.

 

Erklärung zum Schallschutz und Erschütterungsschutz 

Markus Lehmann, freiberuflicher Bauplaner, thematisierte die spannende Frage: wie denn der Nachweis zum  Erschütterungsschutz zu führen wäre?

Hierrüber entstand eine lebhafte Diskussion. Letztendlich ging es unter Bezug auf DIN 4150 um die Auswirkungen ortsfester Maschinen und Ausrüstungen, die Schwingungen auf das Gebäude und in die  Umgebung emittieren.

Mit interessanten Ausführungen zur Kammerstatistik, den Auf- und Abwärtsbewegungen in der Nutzung der Weiterbildungsangebote schloss der Kammerpräsident die Veranstaltung.

 

Wolfram Hey
Kammermitglied


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