Zwei weitere Maßnahmen zur Konjunkturbelebung

Sehr geehrte Kammermitglieder,

heute hat die Bundesregierung zwei weitere Maßnahmen zur Konjunkturbelebung auf den Weg gebracht:

  1. Einfachere Auftragsvergaben
  2. Überbrückungshilfen für kleine und  mittelständische Unternehmen

Einfachere Auftragsvergaben

Zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen hat die Bundesregierung heute den Weg dafür freigemacht, dass die Bundesverwaltung noch schneller und einfacher öffentliche Aufträge vergeben kann, um damit die Konjunkturbelebung zu unterstützen.

Die vom Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesminister Altmaier beschlossenen Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge enthalten insbesondere folgende Erleichterungen:

  • Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer vereinfachte und schnellere Vergabeverfahren durchgeführt werden (insbesondere Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb).
  • Bei Bauaufträgen beträgt diese Grenze bis zu 1 Million Euro ohne Umsatzsteuer.
  • Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden von 1.000 auf 3.000 Euro und beim Direktauftrag von Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro hochgesetzt. Hier kann der öffentliche Auftraggeber unmittelbar den Auftrag erteilen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen.
  • Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden.

 

Überbrückungshilfen für kleine und  mittelständische Unternehmen

Ferner bekommen nach den Corona-Soforthilfen angeschlagene Firmen jetzt weitere Unterstützung. Die Überbrückungshilfen können die Unternehmen in Anspruch nehmen, deren Umsatz im April und im Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist. Ab 10. Juli können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer die Überbrückungshilfen auf der Plattform des Bundes bis zum 31. August beantragen. Seit heute kann man sich dort registrieren: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Ihre Brandenburgische Ingenieurkammer

 

Alle relevanten Dokumente zu den vergaberechtlichen Besonderheiten während der Corona-Pandemie finden Sie zusammengefasst auch auf unserer Internetseite unter:

https://bingk.de/blog/coronavirus-vergaberecht/

 


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