Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Brandschutz

Bekanntmachung des Landesamtes für Bauen und Verkehr vom 4. Mai 2015

Das Landesamt für Bauen und Verkehr wird zeitnah ein weiteres Verfahren zur Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Brandschutz durchführen.

Interessierte, die die Voraussetzungen der Brandenburgischen Bautechnischen Prüfungsverordnung (BbgBauPrüfV) vom 10. September 2008 (GVBl. II S. 374), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2014 (GVBl. II, Nr. 91) erfüllen, können Anträge auf Anerkennung bis zum 10. Juli 2015 beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Außenstelle Cottbus, Gulbener Straße 24, 03046 Cottbus stellen.

Dem Antrag sind Unterlagen nach § 6 Absatz 2 BbgBauPrüfV beizufügen. Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren und zu den Antragsunterlagen sind im Internet unter der Adresse www.lbv.brandenburg.de/703.htm zu entnehmen.

Als Ansprechpartner steht Herr Dr. Gellner (Tel. 03342 / 4266 3500) zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die nach dem 10. Juli 2015 eingehen, für dieses Anerkennungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können. Sowohl die Anerkennung als Prüfingenieurin und Prüfingenieur für Brandschutz als auch die Ablehnung des Antrages wegen nicht nachgewiesener Anerkennungsvoraussetzungen oder fachlicher Eignung sind gebührenpflichtig.

(Foto: © Claudia-Hautumm_pixelio.de)


Link per E-Mail teilen

Ihre Empfehlung wurde erfolgreich an versendet!

Leider ist ein Fehler beim Senden aufgetreten.