KOSTENFREI | GEG-Leitfaden für Bauherren und Anwender

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und bringt zahlreiche Neuerungen mit sich. Der Arbeitskreis Nachhaltigkeit und Energieeffizienz im Hochbau hat einen Leitfaden erarbeitet, der alte und neue Regelungen einander gegenüberstellt und sich gleichermaßen an Bauherren und Anwender richtet.

Die 64-seitige Publikation der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ist ab sofort zum Download und in Kürze auch in gedruckter Form erhältlich.

Der Leitfaden soll Bauherren, Behörden und Planer beratend Hilfestellung bei der Anwendung des GEG geben. Er gibt dazu einen Überblick über die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen „Energieeinsparverordnung“ und „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“ und erläutert die wesentlichen Inhalte.

Im GEG werden einige Bereiche neu geregelt, andere werden aus der EnEV, dem EEWärmeG und dem EnEG übernommen und einige Regelungen entfallen.

Hervorzuheben ist, dass in den Bereichen

  • Gebäude und Technik keine Veränderungen der Anforderungen gegenüber der EnEV vorgenommen wurden, aber die zusätzliche Kenngröße „Treibhausgasemissionen“ eingeführt wurde.
  • Regenerative Energien die Regelungen aus dem EEWärmeG im Wesentlichen übernommen wurden, aber die Nutzung von regenerativ gewonnenem Strom und von Biogas in den Energiebilanzen angerechnet werden kann.
  • die Ersatzmaßnahme – falls keine regenerativen Energien genutzt werden können – abgeschwächt und nur auf die Verbesserung des Wärmeschutzes bezogen wurde.
  • Quartierlösungen zur gesamtheitlichen energetischen Bewertung von mehreren Gebäuden und deren Wärmeversorgung neu aufgenommen wurden.
  • Sorgfaltspflichten der Aussteller von Energieausweisen besonders hervorgehoben und die Stichprobenkontrollen und die Aufgaben der Kontrollstelle beschrieben werden.

>> Hie können Sie sich die Broschüre kostenfrei herunterladen

©BayIkaBau
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