Fristen für die elektronische Vergabe und elektronische Rechnungsstellung

Im Rahmen der elektronischen Beschaffung und Rechnungsstellung gibt es ab diesem Jahr bestimmte Fristen für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sowie für die Stellung elektronischer Rechnungen bei öffentlichen Aufträgen zu beachten.

Ab 27. November 2020 müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden.

Die Bundesingenieurkammer hat auf ihrer Internetseite bingk.de/blog/fristen-fuer-die-e-vergabe-oeffentlicher-auftraggeber/ einen Überblick über die Änderungen im Bereich der elektronischen Vergabe und elektronischen Rechnungsstellung erstellt.

 

© Thommy Weiss, pixelio.de
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