KfW-Neustart ab dem 22. Februar 2022

Am 24. Januar 2022 hatte die KfW zunächst einen Antrags- und Zusagestopp für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verhängt. Ab dem 22. Februar 2022 können nun wieder Förderanträge zur Sanierung zum Effizienz­haus/Effizienz­gebäude sowie für die Sanierung durch Einzel­maßnahmen stellen.

Für diese Förderung hat die Bundesregierung weitere Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Die Förderbedingungen für die Sanierungsvorhaben bleiben unverändert. Die zusätzlichen Bundesmittel sind erforderlich, damit die staatliche KfW-Bank, die bis zum Stopp der drei Förderprogramme für energieeffiziente Gebäude Ende Januar eingegangenen Anträge bearbeiten und gegebenenfalls bewilligen kann.

Beim Neubauförderprogramm für die Effizienzhaus-Stufe 55 bleibt es hingegen dabei, dass nur noch Altanträge abgearbeitet werden. Für die strengere Stufe KfW 40 arbeiten die Ministerien für Wirtschaft und Bau demnach bereits an einem neuen Förderprogramm, das zeitlich befristet und auf eine Milliarde Euro gedeckelt sein soll.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kündigte zugleich eine zügige Wiederaufnahme der Förderung der energetischen Gebäudesanierung sowie eine Übergangslösung für die Förderung von Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40 an. Für 2023 plant die Bundesregierung eine grundlegende Neuausrichtung der Förderung. Bei dem künftigen Programm "Klimafreundliches Bauen" gehe es darum, "eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude" aufzusetzen, erklärte das Wirtschaftsministerium.

Durch die aktuellen Entwicklungen bietet die Investitionsbank des Landes Brandenbugs wieder die Unterstützung für Energieeffizientes Sanieren an und erhöht den Tilgungszuschuss für Neubauprojekte im Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau auf bis zu 7,5%.

>> Hier geht es zur Übersicht der Unterstützung der ILB

© Harry Strauss | Pixabay
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