Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)

Wie kürzlich bekannt wurde, sollen ab Januar 2020 die beruflichen Fortbildungsstufen "Geprüfte Berufsspezialistin" bzw. "geprüfter Berufsspezialist“, künftig „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ heißen. Bezeichnungen wie Betriebswirtin, Wirtschaftsfachwirt oder Fachkauffrau entfallen. Meisterinnen und Meister dürfen sich zusätzlich "Bachelor Professional" nennen.

Nach dem Beschluss der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) durch den Bundesrat äußerte Präsident Matthias Krebs abermals seine Bedenken:

„Bereits im Vorfeld der Novellierung hat die Brandenburgische Ingenieurkammer mit Briefen an die zuständigen Ministerien sowie über Aktivitäten der Bundesingenieurkammer ihre Bedenken lautstark offenkundig gemacht. Die nun ab 01.01.2020 neu eingeführten Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ sind irreführend. Nicht nur für Jugendliche bei der Berufsorientierung oder für Arbeitgeber bei der Personalsuche, sondern insbesondere für Auftraggeber, die qualitativ hochwertige Ingenieurleistungen beziehen wollen. Die neuen Bezeichnungen machen jedoch eine klare Unterscheidung in den beruflichen Qualifikationen weitaus schwieriger. Im Inland, als auch im europäischen Ausland, wo die Titel Bachelor und Master ausschließlich im wissenschaftlichen Kontext vergeben werden. Die neuen Abschlussbezeichnungen sind damit nicht ausreichend transparent, klar und eindeutig.“

Durch die englischen Bezeichnungen erhoffen sich Bundesregierung und Bundestag die internationale Anschlussfähigkeit zu sichern.

© Thommy Weiss, pixelio.de
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