Seit dem 01.01.2021 ist die neue Richtlinie zur Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) in Kraft. Damit sind die bis dahin geltende Richtlinie zur Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen vom 24.02.2017 und die Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand vom 11.10.2017 ersetzt worden.
Die neue EBN-Richtlinie endet am 31.12.2024. Folgende Maßnahmen werden nach der Richtlinie gefördert:
Die amtliche Veröffentlichung der Richtlinie finden Sie im Bundesanzeiger.