Ingenieure und die HOAI

Informationen aus dem Honorar- und Vertragsausschuss

Wie in der Fachpresse vielfach dargelegt, wurde seitens der EU-Kommission im vergangenen Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung eingeleitet.

Im August 2015 fand im Bundeswirtschaftsministerium eine Anhörung der Kammern und Verbände unter Leitung des Wirtschaftsministeriums und der Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Umwelt und Bauen (BMUB) statt.

Die Bundesregierung hat unter Verwendung der „Erhaltsargumente“ der Kammern und Verbände für die „Inländer HOAI“ im Herbst 2015 der Kommission die Stellungnahme aus Deutschland übergeben. Die Kommission hat die dargelegten Argumente geprüft und im Februar 2016 die vorgelegten Erhaltsargumente zurückgewiesen (der genaue Wortlaut liegt den Kammern und Verbänden nicht vor).
Auf der Frühjahrstagung des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) am 03. Mai diesen Jahres berichtete der Vorsitzende, Dr. Erich Rippert über den Vorgangsstand.

Die Bundesregierung hatte seit Februar zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Behebung der Beanstandungen zu Mindest- und Höchsthonorare für Architekten und Ingenieure ergriffen wurden.

Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage erhebt. Die Frist wurde nicht gehalten, Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich um Fristverlängerung bis Mitte Juni ersucht.
Da die Bundesregierung den Erhalt der HOAI weiterhin bereit ist zu stützen, ist nicht auszuschließen, dass die Eröffnung eines Verfahrens vor dem EuGH erfolgen kann.
Für die Zeitschiene wurde prog-nostiziert, dass die Klageeinreichung im Frühherbst 2016 erfolgen könnte und eine Entscheidung des Gerichtes nach ca. 1,5 Jahren also bis Ende 2017 zu erwarten sein könnte.

HOAI-Arbeitshilfe der BBIK

Im vergangenen Jahr informierten wir, dass zum Jahresende 2015 die Überarbeitung der Arbeitshilfe (AHI) zur HOAI 2013 fertig gestellt sein würde, dies ist, wenn man den Umfang betrachtet, ein großes Ziel innerhalb unseres Ehrenamtes.
Nunmehr konnte die Arbeitshilfe durch den HVA im I. Quartal 2016 umfangreich überarbeitet werden. Wichtige Teile haben ihren Redaktionsschluss gefunden und sind in der Schlussbearbeitung mit dem Ziel, die Veröffentlichung auf unserer Internetseite noch im II. Quartal dieses Jahres zu ermöglichen.
    
HVA – Aus der Ausschussarbeit

Der Honorar- und Vertragsausschuss (HVA) hat in diesem Jahr seine turnusmäßigen Sitzungen im Januar und April durchgeführt. Der Sitzung im Januar schloss sich die traditionelle, jährliche gemeinsame Besprechung mit dem Vertragsausschuss der Baukammer Berlin (BKB) in unserer Geschäftsstelle an. Dabei wurden die im Jahre 2015 bearbeiteten Anfragen erörtert und ausgewertet. Ein weiteres Thema war wie zu erwarten, die Sorge um die Erhaltung der HOAI für uns Ingenieure. Auch die BKB stützt das Bestreben der politisch Agierenden für den Erhalt.

Die Arbeit unseres HVA wurde in den ersten vier Monaten des Jahres von drei Themen bestimmt.

  • Der Abschluss einer Teilüberarbeitung der Arbeitshilfe.
  • Die Beantwortung von sieben Anfragen an den Ausschuss und 
  • von einem personellen Wechsel im Ausschuss. Dipl.-Ing. Claudia Wintz wechselte zum Jahresende 2015 in den Ausschuss für Kammerrecht. Wir konnten eine Neueinwerbung mit Dipl.-Ing. Dietmar Schulz aus Burg-Spreewald realisieren und sind somit wieder mit acht Mitgliedern vollständig besetzt.


Detlef Gradl-Schneider
Vors. Honorar- und Vertragsausschuss BBIK


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