Hinweis zum Hebesatz - Beitragsordnung

„Die 5. Vertreterversammlung hat 2016 beschlossen, dass sich die konkrete Beitragshöhe für jedes Kalenderjahr aus dem Gesamtbeitrag, multipliziert mit einem jährlich durch die VV festzulegenden Faktor (Hebesatz) ergibt. Der Hebesatz liegt zwischen 75 % und 125 %.

Die 6. Vertreterversammlung hat in ihrer 1. Sitzung am 24.11.2017 den Hebesatz gem. § 2 Abs. 2 der Beitragsordnung vom 18.11.2016 für das Wirtschaftsjahr 2018 auf 100 % festgesetzt“.

(Foto: Claudia Hautumm, pixelio)


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