Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens

Die Architekten- und Ingenieurkammern haben beschlossen, gemeinsam bei der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens voranzugehen. Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten.

Mit der Bereitstellung einer gemeinsamen Datenbank zur automatisierten Abfrage der Bauvorlageberechtigung unterstützen die Planerkammern dieses Vorhaben und bringen sich aktiv in das Musterverfahren des IT-Planungsrats ein.

Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist eine von 575 Verwaltungsleistungen, die im OZG-Umsetzungskatalog als zu digitalisierende Leistung genannt ist. Mit der Bereitstellung einer gemeinsamen Datenbank ist es möglich, über die Kammerzugehörigkeit Auskunft zu geben, auf deren Basis die Behörden die Bauvorlageberechtigung beurteilen können. Diese notwendige Information im Baugenehmigungsverfahren kann damit zukünftig über eine digitale Schnittstelle automatisiert in den Gesamtprozess eingebunden werden.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens haben sich 30 Architekten- und Ingenieurkammern zur Unterzeichnung eines „Letter of Intent“ (LoI) bereit erklärt. Gegenstand des LoI ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit der Länderkammern zur Entwicklung einer gemeinsamen Datenbank, die über den XBau-Standard in den Digitalisierungsprozess eingebunden ist und Auskunft über die Bauvorlageberechtigung gibt.

>> Hier können Sie die gemeinsame Pressemitteilung lesen

© geralt, pixabay.com
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