Erweiterung der KfW "Corona-Kredite"

Das KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Bislang war es bis zum 30. Juni 2021 befristet. Überdies werden die Kreditobergrenzen zum 1. April 2021 erhöht.

Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. EUR statt bisher 800.000 EUR, für Unternehmen mit über 10 bis 50 Beschäftigten 1,125 Mio. EUR statt bisher 500.000 EUR und für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten 675.000 EUR statt bisher 300.000 EUR.

Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten. Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 800.000 EUR auf 1,8 Mio. EUR erhöht.

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©KfW Bankengruppe
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