Die Gebühren werden von der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses nach der Gebührenordnung der Brandenburgischen Ingenieurkammer erhoben.Der reguläre Anmeldeschluss für ein Fachgutachten oder eine Fachprüfung ist acht Wochen vor den Prüfungen.Anmeldungen können nur von den Anerkennungsbehörden der Bundesländer vorgenommen werden.