Mit der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung haben die Unternehmen ihre Rechnungsprozesse grundlegend anzupassen und damit auch betriebswirtschaftliche Vorteile. Dabei muss die E-Rechnung einem bestimmten Format entsprechen. Vorbild ist das „Italienische Modell“, seit dem 01.01.2019 wurde ein verpflichtendes E-Rechnungs-Austauschverfahren eingeführt. Die E-Rechnung basiert auf den Vorgaben des EU-Rechnungsstandards CEN 16931 (Richtlinie 2014/55/EU vom 16.04.2014). Mit dem Wachstumschancengesetz soll auf nationaler Ebene die E-Rechnung für inländische steuerbare B2B-Umsätze gelten, die Einführung ist für den 01.01.2025 geplant. Dabei ist eine zeitlich befristete Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen angedacht.
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