Im Eintragungsausschuss erfolgt eine Zusammenarbeit von fachlich herausragenden Ingenieuren und Juristen, die über die Eintragung von Kammermitgliedern und Anwärtern in die Listen und Verzeichnisse der BBIK entscheiden. Die Mitglieder des Ausschusses sind unabhängig und an keine Weisung gebunden.