In der Brandenburgischen Prüfsachverständigenverordnung (BbgPrüfSV) ist das Prüfungsverfahren durch Anlage 2 (energetische Gebäudeplanung – eGp) geregelt.Die Bearbeitungszeit bei dem Fachbereich energetische Gebäudeplanung beträgt maximal 240 Minuten.Der Veranstaltungstermin auf der Internetseite zeigt den geplanten Bearbeitungszeitraum.Der Prüfungszeitraum setzt sich unter anderen zusammen aus:Anmeldung > Belehrung > SP austeilen > Bearbeitungszeit > SP einsammelnAnmeldung ist ab 08:15 Uhr möglich.Ende des Prüfungszeitraums ist zirka 15 Minuten nach Beendigung des tatsächlichen Bearbeitungszeitraum.Der reguläre Anmeldeschluss zum Prüfungsverfahren ist acht Wochen vor den Prüfungen. Anmeldungen können nur von den Anerkennungsbehörden der Bundesländer vorgenommen werden.Die Gebühren für das zweistufige Prüfungsverfahren werden von der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses nach der Gebührenordnung der Brandenburgischen Ingenieurkammer erhoben.Maik SchneiderGeschäftsstelle des Prüfungsausschusses0331 / 743 18 14maik.schneider@bbik.de
Referenten: