Bei den wichtigen Bauaufgaben, insbesondere den Schlüsselmaßnahmen von Stadterneuerung und Stadtentwicklung, aber auch bei komplexen Aufgaben der Bestandserneuerung, kann die nötige Qualitätssicherung am besten über Planungswettbewerbe erreicht werden.
Planungswettbewerbe sind keineswegs nur ein Mittel, bei Meinungsverschiedenheiten über die Bewältigung einer Planungs- und Bauaufgabe einer unabhängigen Instanz die Entscheidung zu übertragen. Vielmehr sind Planungswettbewerbe in erster Linie ein Instrument, für abgestimmte und in das örtliche Gesamtkonzept eingebundene Schlüsselaufgaben Lösungsalternativen zu erarbeiten und über die Auswahl der besten Lösung im Kreis der örtlichen Interessenvertreter und der berufenen Fachleute gemeinsam zu entscheiden.
Um mehr öffentliche, insbesondere aber auch private Auslober für die Durchführung von Wettbewerben zu gewinnen, mussten die Verfahren einfacher und kostengünstiger gestaltet werden. Dafür hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gemeinsam mit Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens - GRW 1995 in Abstimmung mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden überarbeitet und verschlankt.
Die neue Bezeichnung "Richtlinien für Planungswettbewerbe - RPW 2008 -"verdeutlicht, dass die Basisregeln erhalten und fortentwickelt wurden und umfassend für alle Bereiche der Planung, insbesondere auch für interdisziplinäre Planungen, zur Anwendung kommen. Die neuen Wettbewerbsregeln halten an den Grundsätzen eines fairen und transparenten Verfahrens fest (Grundsatz der Anonymität und Gleichbehandlung während des gesamten Verfahrens).
Um möglichst vielen Bauherren die Entscheidung für die Durchführung von Wettbewerben zu erleichtern, wurden die Wettbewerbssummen auf das Einfache des üblichen Honorars für die geforderte Wettbewerbsleistung als Mindestsumme reduziert. Die Regeln wurden im Sinne vergaberechtlich eindeutiger Vorgaben überarbeitet. Für öffentliche Auslober bleibt die Entscheidung des fachlich kompetenten Preisgerichts maßgeblich; für private Auslober kommt die Möglichkeit hinzu, in Zweifelsfragen stärker auf die Entscheidung des Preisgerichts Einfluss zu nehmen. Die Rolle der Architekten- und Ingenieurkammern als Partner der Auslober im Wettbewerb ist festgeschrieben.
Die Richtlinien für Planungswettbewerbe nach RPW 2008 können Sie sich über die Homepage des Bundesminsteriums für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung downloaden.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) hat unter Mitarbeit der Brandenburgischen Architektenkammer und der Brandenburgischen Ingenieurkammer eine Arbeitshilfe für die Teilnahme an Planungswettbewerben veröffentlicht, welche wir Ihnen hier gern zur Verfügung stellen: