Auf Grundlage der Brandenburgischen Prüfsachverständigenverordnung (BbgPrüfSV) vom 19.12.2006 wurde von der BBIK als Anerkennungsbehörde zur Fertigung von Fachgutachten ein Gutachterausschuss eingerichtet. Seit der Neufassung der BbgPrüfSV vom 05.11.2009 heißt dieser Ausschuss Prüfungsausschuss. Er umfasst zirka 40 Mitglieder.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie sind zur Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet, sowie ehrenamtlich tätig.
Die Feststellung der besonderen Sachkunde als Voraussetzung für die Anerkennung als bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger im Land Brandenburg sowie die Fertigung von Fachgutachten für auswärtige Interessenten erfolgt in einem zweistufigen Prüfungsverfahren. In der ersten Stufe sind die fachlichen Kenntnisse in einer schriftlichen Prüfung und in der zweiten Stufe in einer mündlichen Prüfung mit praktischem Teil darzulegen. Das Ergebnis wird dann in einem Fachgutachten dokumentiert, welches an die jeweilige Anerkennungsbehörde übergeben wird.
Die Prüfung erfolgt nach den von der Bauministerkonferenz verabschiedeten Mustervorschriften und Mustererlasse.
Die Termine für das zweistufige Prüfungsverfahren werden nach der Festlegung im Prüfungsauschuss veröffentlicht. Bei Fragen zu den Prüfungen oder den Terminen ist Herr Schneider Ihr Ansprechpartner - Telefon: 0331 - 743 18 14 oder per Mail: Maik.Schneider@bbik.de.
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HINWEIS:
Die Prüfungen finden im Jahr 2022 gemäß den Bestimmungen der jeweils geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg statt. Die 2-G-Regelung als Voraussetzung zur Teilnahme an den Prüfungen kann nicht ausgeschlossen werden.