Terminplan
Wahlordnung – zeitlicher Ablauf
Wahltermin 20.09.2017
Wahl des Wahlausschusses
durch die 5. Vertreterversammlung (VV) |
bis 02.07.2017 |
Abschluss des Wählerverzeichnisses durch den Wahlausschuss |
12.07.2017 |
Auslegung Wählerverzeichnis in BBIK-Geschäftsstelle + Wahlbekanntmachung + Vordruck Wahlvorschlag |
12.07.2017 |
VV beschließt Wahltermin (III. Quartal) | 12.07.2017 |
Wahlausschuss erlässt Wahlbekanntmachung (Veröffentlichungsorgan, Kammer-Homepage, Newsletter bzw. Rundmail) |
21.07.2017 |
Einreichung der
Wahlvorschläge (Sollten Sie eine Veröffentlichung Ihrer Kandidatur im Kammer-Report Juli/August wünschen, müssen Sie Ihre vollständigen Unterlagen schriftlich bis zum 16.06.2017 in der BBIK-Geschäftsstelle eingereicht werden.) |
bis 09.08.2017 |
Bei weniger als 35 Kandidaten - Aufforderung zur Kandidatensuche an Ausschüsse, Fachsektionen, Ingenieurrat |
bis 18.08.2017 |
Bei weiterhin weniger als 35 Kandidaten - Erarbeitung weiterer Vorschläge durch außerordentliche VV | bis 24.08.2017 |
Auslegung bereits vorhandener Wahlvorschläge in BBIK-Geschäftsstelle |
ab 09.08.2017 |
Einspruch gegen Richtigkeit und Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses |
bis 11.08.2017 |
Wahlausschuss überprüft Wahlvorschläge auf deren Zulassung |
bis 14.08.2017 |
Schließung
des Wählerverzeichnisses |
21.08.2017 |
Eingang Wahlvorschläge/Änderung oder Rückzug der Wahlvorschläge |
bis 23.08.2017 |
Versand der
Wahlunterlagen per Post an alle Mitglieder |
bis 06.09.2017 |
Eingang Wahlschein und Stimmzettel in der Geschäftsstelle der Brandenburgischen Ingenieurkammer - Schlaatzweg 1, 14473 Potsdam - am Wahltag bis 18:00 Uhr |
20.09.2017 |
Ablehnung Mandat des Vertreters bei Wahlausschuss |
bis 26.09.2017 |
Veröffentlichung
des Wahlergebnisses - Veröffentlichungsorgan der BBIK - Homepage |
21.09.2017 |
Einspruch gegen Gültigkeit einzelner Teile der Wahl durch Wahlberechtigte |
bis 05.10.2017 |
Anfechtung der Wahlergebnisse durch Wahlberechtigte nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses |
bis 21.10.2017 |
Bei Erklärung der Ungültigkeit der Wahl - Neuwahl innerhalb von vier Monaten |
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Einladung gewählte Vertreter zur konstituierenden Sitzung |
bis 11.10.2017 |
Konstituierende Sitzung spätestens bis | 20.11.2017 |
Bei weniger als 25 Vertretern findet eine Neuwahl innerhalb von vier Monaten statt. |