Die „Jahrhundertreform“ des Personengesellschaftsrechts: MoPeG tritt in Kraft

Zum Jahresbeginn 2024 wird das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wirksam und bringt umfassende Änderungen für Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) mit sich.

Diese Reform, die trotz ihrer Wurzeln in der langjährigen Rechtsprechung und juristischen Literatur als die größte seit über hundert Jahren gilt, wirft ein neues Licht auf die rechtliche Landschaft für Personengesellschaften.

Nach der Vorlage mehrerer Entwürfe beschloss der Bundestag am 17. August 2021 die finale Fassung des MoPeG, das unglaubliche 136 (!) Gesetzesänderungen enthält. Ursprünglich war das Inkrafttreten für 2023 geplant, jedoch wurde es um ein Jahr auf den Beginn des Jahres 2024 verschoben.

Die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts bringt zahlreiche Veränderungen mit sich, die von der Rechtsprechung und der juristischen Literatur der letzten Jahrzehnte inspiriert sind. Dennoch stellen einige wesentliche Änderungen einen Wendepunkt dar und werden die Dynamik in diesem Bereich nachhaltig beeinflussen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Gesellschafter von Personengesellschaften diese neuen Regelungen verstehen und ihre Auswirkungen auf ihre Geschäftspraktiken und Verträge bewerten. Ein frühzeitiges Engagement ermöglicht es, potenzielle Risiken zu minimieren und Chancen zu nutzen, die sich aus der Reform ergeben können.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Durchführung einer umfassenden Analyse Ihrer aktuellen Situation zu unterstützen und Ihnen bei der Vorbereitung auf die bevorstehenden Veränderungen zu helfen. Nehmen Sie dazu gern Kontakt mit unserer Justiziarin Monique Stache auf.

Quelle: https://kurzelinks.de/so0b

© Freedomz | AdobeStock
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