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Normenportal für Ingenieure

Die Bundesingenieurkammer hat mit dem Beuth Verlag eine Rahmenvereinbarung zum online-Bezug von ingenieurrelevanten Normendokumenten mit rund 500 der wesentlichsten für die Ingenieurpraxis DIN-Normendokumente abgeschlossen. Hierzu wurden zuvor von den Ingenieurkammern der Länder die wichtigsten DIN-Normendokumente abgefragt und die 500 am häufigsten genannten Normendokumente ermittelt.

Die Kosten für die Nutzung dieses Portals, welches vierteljährlich aktualisiert wird, liegen bei 380,-- € jährlich für eine Einzelplatz-Lizenz, eine Firmenlizenz kostet 950,-- €. Dieses Angebot besteht exklusiv für Mitglieder der Ingenieurkammern, es ist ausschließlich für diesen Nutzerkreis erhältlich. Das Normenportal ist immer zugänglich – rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr. Die ausgewählten Normen können am Bildschirm gelesen und auch ausgedruckt werden.

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Bautätigkeitsstatistik

Bildquelle: Stephanie-Hofschlaeger_pixelio.de

Änderungen im Erhebungsbogen für Baugenehmigung/ Baufertigstellung und Bauabgang ab 01.01.2012

Am 12. April 2011 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE, BGBl I 2011, S. 619) beschlossen.

Das EAG EE sieht in Artikel 5a die Änderung von § 3 Abs. 1 Nr. 6 des Hochbaustatistikgesetzes (HBauStatG) vor. Konkret bedeutet dies, dass die Baugenehmigungsstatistik um Abfragen zu den Merkmalen „Art der Warmwasserbereitung und hierfür vorgesehene Energie“, „Anlagen zur Lüftung“, „Anlagen zur Kühlung“ sowie „Art der Erfüllung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes“ erweitert wird. Diese geplante Änderung des Hochbaustatistikgesetzes tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Damit die amtliche Statistik entsprechende Daten zur Verfügung stellen kann, wurde der Erhebungsbogen für Baugenehmigung/Baufertigstellung inhaltlich geändert bzw. ausgeweitet.

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Meinungsumfrage Präqualifikation

Auf dem 16. Ingenieurkammertag haben wir uns thematisch mit dem Vergabewesen beschäftigt und eine Resolution verfasst. Diese Resolution hat die Kammer an die Entscheidungsträger im Land – also an die zuständigen Ministerien, Landesbetriebe und vor allem an die parlamentarischen Ausschüsse – übergeben.
Eine wesentliche Rolle im Vergabewesen beinhaltet die Präqualifikation. Der Vorstand der Kammer hat sich in seiner 33. Sitzung der 4. Legislaturperiode am 02.09.2011 dafür entschieden, eine Meinungsumfrage unter den Kammermitgliedern zu starten.

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Verleihung des Brandenburgischen Baukulturpreises 2011

Potsdam - Bauminister Jörg Vogelsänger hat am 19. Oktober 2011 in Potsdam den unter Schirmherrschaft des Landes Brandenburg von Architektenkammer und Ingenieurkammer ausgelobten Brandenburgischen Baukulturpreis verliehen.
Die vom Infrastrukturministerium mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung zeigt alle zwei Jahre, mit welcher Qualität in Brandenburg gebaut wurde. Über 50 Architekten und Ingenieure hatten sich mit in Brandenburg realisierten Gebäuden und Anlagen aus den Jahren 2009 - 2011 beworben.

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Vereinbarung zur Zusammenarbeit

Gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet: vlnr: Dipl-Ing. Wieland Sommer, Präsident der BBIK,  Dr. Ing. Jens Karstedt, Präsident der Baukammer Berlin sowie der Präsident der Architektenkammer Berlin, Dipl-Ing. Klaus Meier-Hartmann. - Foto: Baukammer Berlin

der Anerkennungsbehörden für Prüfsachverständige für Energetischen Gebäudeplanung in Berlin und Brandenburg unterzeichnet

BBIK künftig fachliches Prüfungsorgan bei der Bestellung von Prüfsachverständigen für Energetische Gebäudeplanung auch aus Berlin

Bereits im Jahr 2003 wurde die Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK) vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg als Anerkennungsbehörde mit Prüfungsausschuss für Prüfsachverständige für Energetische Gebäudeplanung (PSV-EGP) bestellt.
ln Berlin sind die Architektenkammer Berlin und die Baukammer Berlin seit 2009 mit dieser Aufgabe von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung betraut.
Der in der BBIK bestehende Prüfungsausschuss mit seinem „Unterausschuss für Energetische Gebäudeplanung“ soll nun künftig auch zur Überprüfung der fachlichen Bestellungsvoraussetzungen und zur Fertigung diesbezüglicher Fachgutachten länderübergreifend durch die beiden Berliner Anerkennungsbehörden unter Einbeziehung von Prüfern aus den Berliner Kammern genutzt werden. Darauf einigten sich die drei Kammern vor wenigen Tagen in Berlin und unterzeichneten eine gemeinsame Erklärung hierzu.

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