"Die Brandenburgische Ingenieurkammer lebt von der Vielfalt und Erfahrung ihrer Mitglieder. Ich ermutige Sie, sich für die Vertreterversammlung aufstellen zu lassen, Verantwortung zu übernehmen und die Interessen unseres Berufsstandes aktiv mitzugestalten. Ihr Engagement stärkt nicht nur die Kammer, sondern auch die Ingenieurinnen und Ingenieure in Brandenburg insgesamt." Geschäftsführerin Anja Schellhorn
Wahl zur Vertreterversammlung 2027
Am 01. September 2027 wird in der BBIK gewählt und somit endet die aktuelle Legislaturperiode. Wir wünschen uns, dass die BBIK als stabile Partnerin aller Ingenieurinnen und Ingenieure in Brandenburg gesehen wird und das auf dem bereits soliden Fundament eine Kammer entsteht, die die Interessen aller Ingenieure, insbesondere der Bauingenieure, vertritt.
Deshalb fordern wir Sie auf, an der Wahl teilzunehmen. Um Sie auf die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter einzustimmen, möchten wir Ihnen hier die Terminübersicht für den Wahlablauf vorstellen.

WAHLKALENDER
Hier finden Sie alle wichtigen Termine auf einen Blick, damit Sie nichts verpassen.
07. Juli 2027 (18 Uhr)
Stichtag für das Wählerverzeichnis
07. Juli (18 Uhr) – 04. August 2027
Auslage des Wählerverzeichnisses in der Geschäftsstelle sowie der Wahlbekanntmachung
bis zum 21. Juli 2027
Einreichen der Wahlvorschläge
bis zum 04. August 2027
Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis
bis 11. August 2027
Versand der Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten
01.09.2027 (bis 18 Uhr)
letzter Tag zur Stimmabgabe
24.September 2027
konstituierende Sitzung der 7. Vertreterversammlung

WAHLORDNUNG
Die Wahlordnung der Brandenburgischen Ingenieurkammer kann unter folgendem Link als PDF heruntergeladen werden.

Fragen und Antworten
Fragen und Antworten rund um die Kammerwahl 2027 der BBIK finden Sie in den FAQ's zur Wahl.
Wer wird gewählt?
Gewählt werden die 31 Mitglieder der 8. Vertreterversammlung der Brandenburgischen Ingenieurkammer. Die Vertreterversammlung wählt den Vorstand, beschließt über Satzungen, legt den Haushaltsplan fest und trifft alle wichtigen grundsätzlichen Entscheidungen für die Kammerarbeit.
Wie kann ich einen Wahlvorschlag machen?
Jedes Kammermitglied kann sich selbst oder andere Kammermitglieder als Kandidat:in zur Wahl vorschlagen. Dies ist ausschließlich nur über das vom Wahlausschuss freigegebene Formular möglich. Der Wahlvorschlag muss bis spätestens zum 21. Juli 2027 eingereicht werden, sonst kann der Kandidat:in nicht mehr mitberücksichtigt werden. Bis zu diesem Tag besteht auch die Möglichkeit, den Vorschlag zu ändern oder zurück zu ziehen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt (Recht zur Stimmabgabe) ist jedes Kammermitglied, das zum Stichtag (07. Juli 2027) mindestens 3 Monate Mitglied der Kammer ist, aktuell keinem laufenden Ehrenverfahren unterliegt bzw. nicht nach § 29 BbgIngG das Wahlrecht aberkannt bekommen hat. (Wählerverzeichnis)
Muss die Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag im Original eingereicht werden oder reicht ein Scan?
Die Wahlordnung sieht die Textform vor. Senden Sie uns daher bitte das unterschriebene Formular gern auch per E-Mail zu.
Was ist das Wählerverzeichnis?
Das Wählerverzeichnis ist die Liste der wahlberechtigten Kammermitglieder.
Das Wählerverzeichnis liegt vom 07. Juli 2027 (18 Uhr) bis zum 01. September 2027 in der Geschäftsstelle der Brandenburgischen Ingenieurkammer aus. Einsichtnahmen sind während der Geschäftszeiten möglich.
Gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses kann bis zum 04. August 2027 schriftlich beim Wahlausschuss Einspruch erhoben werden. Die Wahlunterlagen werden an die im Wählerverzeichnis angegebene Adresse versandt.
Wo melde ich mich, wenn ich keine Wahlunterlagen erhalten habe bzw. diese unvollständig sind?
Sie können sich in der Geschäftsstelle der Brandenburgischen Ingenieurkammer unter folgenden Kontaktdaten melden: per Mail: info@bbik.de oder per Telefon: 0331 – 743 18 11.
Wie läuft die Wahl ab?
Gewählt wird nach den Grundsätzen einer reinen Personenwahl aus einer alphabetischen Reihenfolge der kandidierenden Personen. Über die Art der Wahl (Briefwahl oder elektronische Wahl) entscheidet der Wahlausschuss.
Bis zum 11. August 2027 müssen die Wahlunterlagen an alle Wahlberechtigten versendet werden.
Die Stimmabgabe (Wahl) ist bis zum 01. September 2027 18:00 Uhr möglich.
Wann und wo erfahre ich das Wahlergebnis?
Der Wahlausschuss veröffentlicht das vorläufige Wahlergebnis auf der Homepage der Brandenburgischen Ingenieurkammer.
Weiterhin wird das Wahlergebnis im BBIK-Report, dem Mitgliedermagazin der Brandenburgischen Ingenieurkammer, als Länderbeilage im deutschen Ingenieurblatt und auf der Website erscheinen.
Wie wähle ich?
Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden von den Kammermitgliedern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben. Jeder Wahlberechtigte hat fünf Stimmen, wobei jeder Kandidat nur einmal angekreuzt werden darf. Ein Kandidat kann auch für sich selber stimmen.
Stimmzettel sind ungültig, wenn
- keine oder mehr als fünf Stimmen vergeben wurden,
- 1 Kandidat mehr als einmal angekreuzt wurde,
- sie nicht vom Wahlausschuss ausgegeben worden sind,
- sie unzulässige Ankreuzungen oder zusätzliche Vermerke enthalten
- sie den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder
- sie nach dem 01. September 2027, 18:00 Uhr beim Wahlausschuss eingehen.
Noch weitere Fragen?
Ihre Fragen konnten nicht abschließend geklärt werden? Oder haben Sie noch weitergehende Fragen zur Wahl? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Ihre Ansprechpartnerin in der BBIK
Anja Schellhorn
Geschäftsführerin
| Telefon: | 0331 / 743 18 - 27 |
| E-Mail: | anja.schellhorn@bbik.de |
