Prüfsachverständige

BBIK ist Anerkennungsbehörde im Land Brandenburg

Die Brandenburgische Ingenieurkammer ist für alle Ingenieur:innen, die im Land Brandenburg ihren Geschäftssitz haben, die zuständige Anerkennungsbehörde für die Anerkennung als Prüfsachverständige:r.

Brandenburger, welche die Anerkennung zum Prüfsachverständigen für die Fachbereiche der sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstung oder energetische Gebäudeplanung anstreben, können sich über das Antragsformular der BBIK anmelden.

Die Anerkennung erfolgt auf Grundlage der Brandenburgischen Prüfsachverständigenverordnung (BbgPrüfSV). 

Das Anerkennungsverfahren besteht aus einer schriftlichen und einer mündlich-praktischen Prüfung. Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung folgt die mündlich-praktische Prüfung. Diese kann maximal 3-mal wiederholt werden, danach muss das Verfahren vollständig, einschließlich schriftlicher Prüfung erneut absolviert werden. 

Antragsformular
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Über die Zulassung zum Verfahren entscheidet die BBIK als Anerkennungsbehörde für Ingenieure, die ihren Geschäftssitz im Land Brandenburg haben, anhand der Anerkennungsvoraussetzungen (§ 5 BbgPrüfSV). Dazu gehören:

  • Mind. 5 Jahre Berufserfahrung im angestrebten Fachbereich und mindestens zwei Jahre bei Prüfungen mitgewirkt
  • Für den Fachbereich sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung (stGa): abgeschlossenes Ingenieurstudium
  • Für den Fachbereich Energetische Gebäudeplanung (eGp): abgeschlossener Hochschulabschluss in einer der Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik

Einzureichende Unterlagen:

  • Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs bis zum Zeitpunkt der Antragstellung, 
  • Kopie Abschlusszeugnis(se),
  • Kopie Beschäftigungszeugnis bzw. geeigneter Beschäftigungsnachweis (z.B. Zwischenzeugnis),
  • Führungszeugnisses (Belegart O oder P) oder ein gleichwertiges Dokument eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, wobei Nachweis oder Dokument nicht älter als drei Monate sein soll.

Fachbereiche und Fachrichtungen

Prüfsachverständige können für folgende Fachbereiche bauaufsichtlich anerkannt werden:

1. Fachbereich sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung (stGa) in den Fachrichtungen:

  • Lüftungsanlagen,
  • CO-Warnanlagen,
  • Rauchabzugsanlagen,
  • Druckbelüftungsanlagen,
  • Feuerlöschanlagen,
  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
  • Sicherheitsstromversorgungen

2. Fachbereich energetische Gebäudeplanung (eGp)

3. Fachbereich Erd- und Grundbau

Anerkennungsverfahren im Land Brandenburg

Bei Fragen zum Anerkennungsverfahren wenden Sie sich bitte an:

Monique Stache

Telefon:  0331 / 743 18-12

E-Mail:   monique.stache@bbik.de

 

HINWEIS ZUM ANTRAG

Pro Fachrichtung ist jeweils ein Antrag zu stellen.
Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen des digitalen Antrages den PDF-Reader von Adobe. Für die digitale Unterschrift ist es notwendig, diese vorher im Programm anzulegen.

Prüfungsablauf für andere Anerkennungsbehörden

Bei Fragen zum Prüfungsverfahren und zu den Terminen wenden Sie sich an:

Maik Schneider
Telefon.0331 / 743 18-14
E-Mail.maik.schneider@bbik.de

Das Annerkennungsverfahren für Prüfsachverständige wird nach §15 der Gebührenordnung der BBIK berechnet.

Diese finden Sie hier >>

Rechtsgrundlagen in Brandenburg

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Verordnung über die im Land Brandenburg bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen (Brandenburgische Prüfsachverständigenverordnung - BbgPrüfSV).

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Website des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL).

Website MIL

Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Verordnung über die wiederkehrende Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstungen in baulichen Anlagen im Land Brandenburg (Brandenburgische Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung - BbgSGPrüfV).

BbgPrüfSV BbgSGPrüfV

Stundensätze in Brandenburg

In regelmäßigen Abständen veröffentlicht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) über die Oberste Bauaufsicht die aktuell geltenden Stundensatzes gem. § 13 Abs. 1 Satz 3 BbgPrüfSV der Brandenburgischen Prüfsachverständigenverordnung.

Zu den aktuellen Stundensätzen

Arbeitshilfen der BBIK

Hier finden Sie den veröffentlichten Muster-Prüfbericht für das Land Brandenburg der BBIK und die Fragen- und Antwortenkataloge der oBAB im Rahmen des Prüfsachverständigentages.

Arbeitshilfen Prüfsachverständigenwesen

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