Prüfsachverständige

Anerkennungsbehörde im Land Brandenburg

Die Brandenburgische Ingenieurkammer ist für alle Ingenieur:innen, die im Land Brandenburg ihren Geschäftssitz haben, die zuständige Anerkennungsbehörde für die Anerkennung als Prüfsachverständige:r.

Brandenburger:innen, welche die Anerkennung zum Prüfsachverständigen im Fachbereich sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung, energetische Gebäudeplanung oder Erd- und Grundbau anstreben, können sich über das Antragsformular der BBIK anmelden.

Pro Fachrichtung ist jeweils ein Antrag zu stellen.

HINWEIS ZUM ANTRAG
Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen des digitalen Antrages den PDF-Reader von Adobe. Für die digitale Unterschrift ist es notwendig, diese vorher im Programm anzulegen.

Antragsformular
© Science in HD | Unsplash

Fachbereiche und Fachrichtungen

Prüfsachverständige können für folgende Fachbereiche bauaufsichtlich anerkannt werden:

1.im Fachbereich sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung in den Fachrichtungen:
 
  • Lüftungsanlagen,
  • CO-Warnanlagen,
  • Rauchabzugsanlagen,
  • Druckbelüftungsanlagen,
  • Feuerlöschanlagen,
  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
  • Sicherheitsstromversorgungen,
2.energetische Gebäudeplanung,
3.Erd- und Grundbau

Anerkennungsverfahren im Land Brandenburg

Bei Fragen zum Anerkennungsverfahren wenden Sie sich bitte an:

Monique Stache
Telefon:0331 / 743 18-12
E-Mail:monique.stache@bbik.de

Prüfungsablauf für andere Anerkennungsbehörden

Bei Fragen zum Prüfungsverfahren und zu den Terminen wenden Sie sich an:

Maik Schneider
Telefon.0331 / 743 18-14
E-Mail.maik.schneider@bbik.de

Das Annerkennungsverfahren für Prüfsachverständige wird nach §15 der Gebührenordnung der BBIK berechnet.

Diese finden Sie hier >>

Rechtsgrundlagen in Brandenburg

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Verordnung über die im Land Brandenburg bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen (Brandenburgische Prüfsachverständigenverordnung - BbgPrüfSV).

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Website des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL).

Website MIL

Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Verordnung über die wiederkehrende Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstungen in baulichen Anlagen im Land Brandenburg (Brandenburgische Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung - BbgSGPrüfV).

BbgPrüfSV BbgSGPrüfV

Stundensätze in Brandenburg

In regelmäßigen Abständen veröffentlicht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) über die Oberste Bauaufsicht die aktuell geltenden Stundensatzes gem. § 13 Abs. 1 Satz 3 BbgPrüfSV der Brandenburgischen Prüfsachverständigenverordnung.

Zu den aktuellen Stundensätzen

Arbeitshilfen der BBIK

Hier finden Sie den veröffentlichten Muster-Prüfbericht für das Land Brandenburg der BBIK und die Fragen- und Antwortenkataloge der oBAB im Rahmen des Prüfsachverständigentages.

Arbeitshilfen Prüfsachverständigenwesen

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