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Schlichtung

BBIK ...denn Ingenieure bauen (d)eine Zukunft

Schlichtung

© Tim Gouw | Unsplash

Bei negativer Entscheidung wird den Beteiligten der Rechtsweg empfohlen und die Schlichtung als gescheitert erklärt.

Gemäß § 24 des Brandenburgischen Ingenieurgesetzes (BbgIngG) ist bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer ein Schlichtungsausschuss zu bilden.

Der Vertreterversammlung obliegt nach § 6 Abs. 1 Nr. 9 die Wahl der Mitglieder des Ausschusses.

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Schlichtung | Brandenburgische Ingenieurkammer