Die Vertreterinnen und Vertreter werden von den Mitgliedern der Ingenieurkammer für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Dabei sind 31 Mitglieder in die Vertreterversammlung zu wählen (§ 15 Abs. 2 BbgIngG). Die Vertreterversammlung ist wenigstens einmal jährlich einzuberufen.
Sie nimmt folgende Aufgaben wahr:
Am 01. September 2022 wurde in der BBIK die 7. Vertreterversammlung gewählt.