Ausländische Studienabschlüsse
Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ in Deutschland zählt zu den sog. reglementieren Berufen
und ist rechtlich geschützt, so dass zum Führen der Berufsbezeichnung bei im Ausland erworbenen Abschlüssen eine Genehmigung notwendig ist. Die Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK) ist zuständige Stelle für die Überprüfung von Berufsqualifikationen und deren Anerkennung von Ingenieurinnen und Ingenieuren.
Für das Verfahren zum Führen der Berufsbezeichnung erhebt die BBIK eine Gebühr in Höhe
von 300 € bis 400 €.
Die Voraussetzungen für die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung sind gesetzlich im Brandenburgischen Ingenieurgesetz (BbgIngG) unter § 1 Abs. 1 geregelt. Grundsätzlich muss ein mindestens sechssemestriges Studium in einer technischen oder naturwissenschaftlich-technischen Fachrichtung, welches überwiegend von den Fächern in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik geprägt ist und mindestens den akademischen Grad Bachelor entspricht, absolviert worden sein.
In unserer Checkliste sind alle erforderlichen Dokumente für das Anerkennungsverfahren zu finden.

Für in Brandenburg wohnhafte (gemeldete) Antragsstellende gilt ab dem 01. Juli 2025 folgendes elektronisches Antragsverfahren:
Schritt: Online-Registrierung auf dieser Website.
Schritt: Nach Erhalt der Registrierungs-E-Mail alle erforderlichen Dokumente hochladen.
Schritt: Prüfung der Unterlagen durch die BBIK.
Schritt: Bei erfolgreicher Prüfung wird der Gebührenbescheid an den Antragsstellenden per E-Mail versendet. Nach Zahlungseingang senden wir die Urkunde postalisch zu.

Ihre Ansprechpartnerin in der BBIK
Monique Stache
Justiziariat und Anerkennungsbehörde
für Prüfsachverständige
Telefon: | 0331 / 743 18 - 12 |
E-Mail: | monique.stache@bbik.de |