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Bauzeitverlängerung und Mehrhonorar im Planervertrag rechtssicher regeln

Eine Bauzeitverlängerung gehört zu den häufigsten Ursachen für zusätzliche Leistungen von Planenden. Verzögert sich die Ausführung eines Bauvorhabens, steigt häufig auch der Aufwand für die Objektüberwachung, die Koordination der Beteiligten sowie die Abstimmung mit Auftraggebenden und ausführenden Unternehmen. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, werden in Planerverträgen deshalb häufig Vergütungsregelungen für verlängerte Bauzeiten vereinbart.

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