Der Prüfungsausschuss

Auf Grundlage der Brandenburgischen Prüfsachverständigenverordnung (BbgPrüfSV) vom 19.12.2006 wurde von der BBIK als Anerkennungsbehörde zur Fertigung von Fachgutachten ein Gutachterausschuss eingerichtet. Seit der Neufassung der BbgPrüfSV vom 05.11.2009 heißt dieser Ausschuss Prüfungsausschuss. Er umfasst zirka 40 Mitglieder. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie sind zur Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet, sowie ehrenamtlich tätig.

Die Feststellung der besonderen Sachkunde als Voraussetzung für die Anerkennung als bauaufsichtlich anerkannte:r Prüfsachverständige:r sowie die Fertigung von Fachgutachten erfolgt in einem zweistufigen Prüfungsverfahren. In der ersten Stufe sind die fachlichen Kenntnisse in einer schriftlichen Prüfung und in der zweiten Stufe in einer mündlichen Prüfung mit praktischem Teil darzulegen.

Grundlage für die Prüfungsinhalte sind die von der Bauministerkonferenz verabschiedeten Mustervorschriften und Mustererlasse.

HINWEIS:
Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Anerkennungsbehörde Ihres Bundeslandes. Diese entscheidet, ob die Vorausetzungen zur Teilnahme an einem Anerkennungsverfahren vorliegen.

    © Akshay Chauhan | Unsplash

    Leitung des Prüfungsausschusses

    • Prof. Dr. Jörg Reintsema (Vorsitzender)
    • Dipl.-Ing. Andreas Junkert (stellvertretender Vorsitzender)

    Leitung Unterausschüsse

    Unterausschuss sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung (STGA)

    • Dipl.-Ing. (TU) Bernd Maslo (Vorsitzender)
    • Dr. Gero Gerber (stellvertretender Vorsitzender)

    Unterausschuss energetische Gebäudeplanung (EGP)

    • Dipl.-Ing. Verena Schirott (Vorsitzende)
    • Dipl.-Ing. Architekt Roman Jakobiak (stellvertretender Vorsitzender)

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