Der Prüfungsausschuss

Auf Grundlage der Brandenburgischen Prüfsachverständigenverordnung (BbgPrüfSV) vom 19.12.2006 wurde von der BBIK als Anerkennungsbehörde zur Fertigung von Fachgutachten ein Gutachterausschuss eingerichtet. Seit der Neufassung der BbgPrüfSV vom 05.11.2009 heißt dieser Ausschuss Prüfungsausschuss. Er umfasst zirka 40 Mitglieder. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie sind zur Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet, sowie ehrenamtlich tätig.

Die Feststellung der besonderen Sachkunde als Voraussetzung für die Anerkennung als bauaufsichtlich anerkannte:r Prüfsachverständige:r im Land Brandenburg sowie die Fertigung von Fachgutachten für auswärtige Interessenten erfolgt in einem zweistufigen Prüfungsverfahren. In der ersten Stufe sind die fachlichen Kenntnisse in einer schriftlichen Prüfung und in der zweiten Stufe in einer mündlichen Prüfung mit praktischem Teil darzulegen. Das Ergebnis wird an die jeweilige Anerkennungsbehörde übergeben.

Grundlage für die Prüfungsinhalte sind die von der Bauministerkonferenz verabschiedeten Mustervorschriften und Mustererlasse.

    © Akshay Chauhan | Unsplash

    Leitung des Prüfungsausschusses

    • Vorsitzender, Prof. Dr. Jörg Reintsema
    • stellvertretender Vorsitzender, Dipl.-Ing. Andreas Junkert

    Leitung Unterausschüsse

    Unterausschuss sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung (STGA)

    • Dipl.-Ing. (TU) Bernd Maslo (Vorsitzender)
    • Dr. Gero Gerber (stellvertretender Vorsitzender)

    Unterausschuss energetische Gebäudeplanung (EGP)

    • Dipl.-Ing. Verena Schirott (Vorsitzende)
    • Dipl.-Ing. Matthias Friedrich (stellvertretender Vorsitzender)

    Prüfungsablauf

    Bei Fragen zum Prüfungsablauf oder zu den Terminen wenden Sie sich bitte an:

    Maik Schneider 
    Telefon:0331 / 743 18 - 14
    E-Mail:maik.schneider@bbik.de

    HINWEIS

    Die Prüfungen finden im Jahr 2022 gemäß den Bestimmungen der jeweils geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg statt. Die 2-G-Regelung als Voraussetzung zur Teilnahme an den Prüfungen kann nicht ausgeschlossen werden.

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