Bauvorlageberechtigung

Die Bauvorlageberechtigung kann erhalten, wer die Berufsbezeichnung "Bauingenieur" oder "Bauingenieurin" beziehungsweise den Abschluss in der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen nachweist und Hochbauerfahrung auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden von mindestens zwei Jahren belegen kann.

Weiterhin ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse des öffentlichen Baurechts, insbesondere des Bauordnungs-, Bauprodukten- und Bauplanungsrechts zu erbringen.

Die Eintragungsvoraussetzungen sind im § 65 Absatz 2 Ziffer 2 und Absatz 3 der Brandenburgischen Bauordnung in der Fassung vom 15.11.2018, zuletzt geändert am 09.02.2021, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und § 33 Abs. 1 des Brandenburgischen Ingenieurgesetzes in der Fassung vom 26.01.2016, zuletzt geändert am 09.02.2021, benannt.

© Scott Graham | Unsplash
Brandenburgisches Ingenieurgesetz

Bitte beachten Sie beim Antrag auch die beigefügten Checklisten. Sollten Sie Fragen zum Antrag oder dem Verfahren haben, stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung.

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Ramona Nicolai
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