Rechtsberatung

Die Brandenburgische Ingenieurkammer vertritt die Interessen der Gesamtheit der Mitglieder in Rechtsstreitigkeiten, insbesondere im Bereich des Verwaltungsrechts, der Anwendung und Durchsetzung der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure, des Sachverständigenrechts sowie des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Sie übernimmt die Kontrolle über den Schutz der Berufsbezeichnung und sie beeinflusst die für den Ingenieurberuf relevante Gesetzgebung.

Die Kammer setzt sich für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ein. Sie bietet außerdem ihren Mitgliedern eine kostenlose juristische Erstberatung.

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Juristische Erstberatung für Kammermitglieder

Für die Mitglieder der BBIK besteht die Möglichkeit, eine kostenlose juristische Erstberatung in Fragen der Berufsausübung wahrzunehmen. Diese kann zwar keine ausgiebige Beratung durch einen Rechtsanwalt ersetzen, stellt aber eine wichtige Entscheidungsquelle für das weitere Verhalten in einer Rechtsangelegenheit dar.

Der BBIK ist es sehr wichtig, für ihre Mitglieder in unterschiedlichster Weise da zu sein. Hierzu gehört auch die Möglichkeit einer kostenlosen juristischen Erstberatung.

HINWEIS

Bitte halten Sie bei einem Anruf Ihre Mitgliedsnummer in der BBIK bereit oder geben diese bei einer E-Mail-Anfrage an.

© BBIK

Ihre Ansprechpartnerin in der BBIK

Monique Stache
Justiziariat und Anerkennungsbehörde
für Prüfsachverständige

Telefon:0331 / 743 18 - 12
E-Mail:monique.stache@bbik.de

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