Beratende:r Ingenieur:in

"Beratender Ingenieur" und "Beratende Ingenieurin" ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung.
Sie wird von der Brandenburgischen Ingenieurkammer auf Antrag und bei Nachweis der

  • Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur"
  • Unabhängigkeit,
  • Selbständigkeit,
  • Eigenverantwortlichkeit,

und des Nachweises

  • innerhalb der letzten zehn Jahre vor Antragstellung eine praktische Tätigkeit als Ingenieur:in von mindestens zwei Jahren ausgeübt zu haben

durch Urkunde, Ausweis und Rundstempel vergeben. Sie werden in die Ingenieurliste mit der Bezeichnung Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin eingetragen.

Mitgliedsantrag
© Karolina Grabowska | Pexels

Bitte beachten Sie beim Antrag auch die beigefügten Checklisten. Sollten Sie Fragen zum Antrag oder dem Verfahren haben, stehen wir Ihnen ger persönlich zur Verfügung

HINWEIS ZUM ANTRAG
Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen des digitalen Antrages den PDF-Reader von Adobe. Für die digitale Unterschrift ist es notwendig, diese vorher im Programm anzulegen.

Ihre Ansprechpartnerin in der BBIK

Dana Eser
Mitgliederverwaltung

Telefon:0331 / 743 18 - 13
E-Mail:mitgliedschaft@bbik.de

Die Ausdenker | Imagekampagne des VBI

Der Verband der Beratenden Ingenieure (VBI) startet in diesem Jahr eine Imagekampagne für die Planungswirtschaft seit Jahrzehnten gestartet. Ziel dieser Kampagne ist es, die Leistungen der Ingenieure und Ingenieurinnen in Deutschland der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Die Planungsbranche ist enorm von Bedeutung, denn ohne das Mitwirken von Ingenieur:innen sind auch die von der Regierung gesetzten Klimaziele nicht erreichbar. Deshalb hat der VBI in Zusammenhang mit der Imagekampagne auch seine Forderungen veröffentlicht, die einen fairen Leistungswettbewerb und die freie Berufsausübung ermöglichen, um auch künftig komplexe Aufgaben im technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Bereich innovativ lösen zu können.

>> Hier geht es zur Themenseite des VBI

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