Struktur der BBIK

Seit dem 17.12.1994 vertritt die Brandenburgische Ingenieurkammer die berufspolitischen, wirtschaftlichen und fachlichen Interessen ihrer derzeit rund 2.000 Mitglieder. Ihre Aufgaben, Organisation und Struktur werden durch das Brandenburgische Ingenieurgesetz in der Fassung vom 25. Januar 2016 geregelt.

Ihre Aufgabe ist es, gemeinnützig allen Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie Staat und Gesellschaft zu dienen.

Brandenburgisches Ingenieurgesetz (BbgIngG)

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