Struktur der BBIK

Seit dem 17.12.1994 vertritt die Brandenburgische Ingenieurkammer die berufspolitischen, wirtschaftlichen und fachlichen Interessen ihrer derzeit rund 2.000 Mitglieder. Ihre Aufgaben, Organisation und Struktur werden durch das Brandenburgische Ingenieurgesetz in der Fassung vom 25. Januar 2016 geregelt.

Die Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK) fungiert als Vertretung für die Belange sämtlicher Ingenieure und Ingenieurinnen im Bereich Bauwesen, Bauwirtschaft, Freie Berufe sowie im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg.

Brandenburgisches Ingenieurgesetz (BbgIngG)

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