Vom 11. August, 8:00 Uhr bis zum 01. September 2027, 18:00 Uhr wird in der BBIK die 8. Vertreterversammlung gewählt.
Der Wahlausschuss der Brandenburgischen Ingenieurkammer hat in seiner Sitzung am 27.04.2026 einstimmig beschlossen, dass die Wahl in 2027 erstmals als Online-Wahl durchgeführt wird. Die Online-Stimmabgabe erfolgt mithilfe des Wahlportals "POLYAS", einem nach ISO/IEC 27001 und BSI-zertifizierten Dienstleister, der die geltenden sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen gewährleistet. Alle wahlberechtigten Mitglieder erhalten zu Beginn des Wahlzeitraums eine persönliche E-Mail von POLYAS E-Voting (voting@polyas.de) mit ihren individuellen Zugangsdaten und dem Link zum Wahlportal. Bitte achten Sie in dieser besonders E-Mails von POLYAS E-Voting. Diese Nachrichten sind kein SPAM.
Wir wünschen uns, dass die BBIK als stabile Partnerin aller Ingenieurinnen und Ingenieure in Brandenburg gesehen wird und das auf dem bereits soliden Fundament eine Kammer entsteht, die die Interessen aller Ingenieure, insbesondere der Bauingenieure, vertritt.
Gestalten Sie die Zukunft der BBIK aktiv mit und nutzen Sie Ihr Wahlrecht: Jede abgegebene Stimme stärkt die Interessen aller Ingenieurinnen und Ingenieure in Brandenburg!
Um Sie auf die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter einzustimmen, möchten wir Ihnen hier die Terminübersicht für den Wahlablauf vorstellen.
Der Wahlausschuss ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zur Vertreterversammlung und zum Vorstand zuständig (§ 4 WahlO). Die Mitglieder des Wahlausschusses werden in dessen konstituierender Sitzung am 27.04.2026 gemäß § 4 Abs. 3 WahlO durch den Kammerpräsidenten vereidigt. Außerdem wurde in dieser Sitzung der Vorsitzende und dessen Stellvertretenderin festgelegt.
Fragen und Antworten rund um die Kammerwahl 2027 der BBIK finden Sie in den FAQ's zur Wahl.
Wer wird gewählt?
Gewählt werden die 31 Mitglieder der 8. Vertreterversammlung der Brandenburgischen Ingenieurkammer. Die Vertreterversammlung wählt den Vorstand, beschließt über Satzungen, legt den Haushaltsplan fest und trifft alle wichtigen grundsätzlichen Entscheidungen für die Kammerarbeit.
Jedes Kammermitglied kann sich selbst oder andere Kammermitglieder als Kandidat:in zur Wahl vorschlagen. Dies ist ausschließlich nur über das vom Wahlausschuss freigegebene Formular möglich. Das Formular ist vollständig digital am PC auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare werden nicht berücksichtigt.
Der Wahlvorschlag muss bis spätestens zum 21. Juli 2027 eingereicht werden, sonst kann der Kandidat:in nicht mehr mitberücksichtigt werden. Bis zu diesem Tag besteht auch die Möglichkeit, den Vorschlag zu ändern oder zurück zu ziehen.
Wahlberechtigt (Recht zur Stimmabgabe) ist jedes Kammermitglied, dass vor dem 1. Juni 2027 in die Ingenieurliste eingetragen ist, soweit nicht aufgrund anderer Vorschriften oder durch eine Maßnahme im Ehrenverfahren das Wahlrecht und/oder die Wählbarkeit aberkannt oder entzogen worden sind.
Wo melde ich mich, wenn ich keine Wahlunterlagen per E-Mail erhalten habe?
Die Wahlinformationen werden per E-Mail versendet. Der Versand erfolgt grundsätzlich an die im Mitgliederverzeichnis der BBIK für die Kommunikation hinterlegte E-Mail-Adresse. Sie können sich bei Probleme in der Geschäftsstelle der Brandenburgischen Ingenieurkammer unter folgenden Kontaktdaten melden: per Mail: info@bbik.de oder per Telefon: 0331 – 743 18 11.
Das Wählerverzeichnis ist die Liste der wahlberechtigten Kammermitglieder.
Das Wählerverzeichnis liegt vom 07. Juli 2027 (18 Uhr) bis zum 01. September 2027 in der Geschäftsstelle der Brandenburgischen Ingenieurkammer aus. Einsichtnahmen sind während der Geschäftszeiten möglich.
Gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses kann bis zum 04. August 2027 schriftlich beim Wahlausschuss Einspruch erhoben werden. Die Wahlunterlagen werden an die im Wählerverzeichnis angegebene E-Mail-Adresse versandt.
Der Wahlausschuss veröffentlicht das vorläufige Wahlergebnis auf der Homepage der Brandenburgischen Ingenieurkammer.
Weiterhin wird das Wahlergebnis im BBIK-Report, dem Mitgliedermagazin der Brandenburgischen Ingenieurkammer, als Länderbeilage im deutschen Ingenieurblatt und auf der Website erscheinen.
Gewählt wird nach den Grundsätzen einer reinen Personenwahl aus einer alphabetischen Reihenfolge der kandidierenden Personen. Über die Art der Wahl (Briefwahl oder elektronische Wahl) entscheidet der Wahlausschuss. Dieser hat in seiner Sitzung am 27.04.2026 beschlossen, dass die Wahl der 8. Vertreterversammlung durch die elektronische Stimmabgabe als reine Online-Wahl durchgeführt wird. Die elektronische Stimmabgabe erfolgt mit Hilfe eines dafür qualifizierten externen Dienstleisters. Dieser stellt die Einhaltung der aktuell geltenden sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen sicher.
Bis zum 11. August 2027 müssen die Wahlunterlagen an alle Wahlberechtigten versendet werden.
Die Stimmabgabe (Wahl) ist bis zum 01. September 2027 18:00 Uhr möglich.
Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden von den Kammermitgliedern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben. Jeder Wahlberechtigte hat fünf Stimmen, wobei jeder Kandidat nur einmal angekreuzt werden darf. Ein Kandidat kann auch für sich selber stimmen.
elektronische Stimmzettel sind ungültig, wenn
keine oder mehr als fünf Stimmen vergeben wurden,
1 Kandidat mehr als einmal angekreuzt wurde,
sie nach dem 01. September 2027, 18:00 Uhr beim Wahlausschuss eingehen.