Auswärtige Bauvorlageberechtigte Ingenieure
Auswärtige Bauvorlageberechtigte Ingenieure
(gemäß § 65d BbgBO)
Auswärtige Nachweisberechtigte für Tragwerksplanung oder Brandschutzplanung
(gemäß § 66 Abs. 2 Satz 6 BbgBO)
Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat zur Erstellung von Bauvorlagen bzw. zur Erstellung von Standsicherheits- oder Brandschutznachweisen niedergelassen sind und ebenfalls im Land Brandenburg tätig werden wollen, müssen dies der Brandenburgischen Ingenieurkammer anzeigen bzw. die Eintragung in das entsprechende Verzeichnis beantragen.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefülltes Anzeige-Formular
- Kopie des Personalausweises
- Bescheinigung, dass der/die Antragsteller/in im Heimatland rechtmäßig zur Ausübung der betreffenden Tätigkeit niedergelassen ist und ihm die Ausübung dieser Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist; in deutscher Sprache (z.B. durch die dortige Ingenieurkammer)
- Berufsqualifikationsnachweis, eine beglaubigte Kopie der Abschluss-Urkunde und des Abschlusszeugnisses (+ die Übersetzung davon)
- Nachweis in beliebiger Form darüber, dass Sie mindestens 2 Jahre auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden praktisch tätig gewesen sind bzw. dass Sie Standsicherheitsnachweise bzw. Brandschutznachweise mindestens 2 Jahre erstellt haben, gerne als Projekt-/Referenzliste in Tabellenform (Objektbezeichnung, Ort, Gebäudeklasse, Jahr, ggf. Aktenzeichen der Baugenehmigung
- Nachweis über den Versicherungsschutz

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Auswärtige bauvorlageberechtigte Ingenieure und auswärtige Nachweisberechtigte haben die Berufspflichten zu beachten.
Die Brandenburgische Ingenieurkammer stellt über die Eintragung in das Verzeichnis eine auf fünf Jahre befristete Bescheinigung aus, die auf Antrag verlängert werden kann.
Eine kürzere Befristung ist möglich. Bitte vermerken Sie dies unter Pkt. 6 auf dem Antragsformular.
Die Verzeichnisführungsgebühren sind vorab für die gesamte Gültigkeitsdauer der Bescheinigung zu entrichten.
Sollten Sie Fragen zum Antrag oder dem Verfahren haben, stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung.
HINWEIS ZUM ANTRAG
Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen des digitalen Antrages den PDF-Reader von Adobe. Für die digitale Unterschrift ist es notwendig, diese vorher im Programm anzulegen.
Ihre Ansprechpartnerin in der BBIK
Dana Eser
Mitgliederverwaltung