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Beschleunigter Wohnungsbau durch neues Bau-Turbo-Gesetz

Am 17. Oktober 2025 hat der Bundesrat das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung, auch bekannt als „Bau-Turbo“, beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Bau von bezahlbarem Wohnraum zu vereinfachen und Prozesse in der Baupraxis zu beschleunigen.

Kern des Gesetzes ist die Möglichkeit für Gemeinden, bis zum 31. Dezember 2030 Abweichungen vom Bauplanungsrecht zuzulassen. Dabei müssen öffentliche Belange berücksichtigt und nachbarliche Interessen gewahrt bleiben. Insbesondere werden die Handlungsspielräume für Bauvorhaben erweitert, die von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abweichen. Auch außerhalb von Bebauungsplangebieten können Ausnahmen von der bisherigen Vorgabe gelten, dass sich neue Gebäude in die Umgebung einfügen müssen. Die Zustimmung der Gemeinde ist dafür erforderlich und gilt automatisch als erteilt, wenn innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung kein Widerspruch erfolgt.

Nach Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) führte im Anschluss ein Webinar mit rund 2.500 Teilnehmern aus Kommunen, Verwaltungen und Unternehmen durch. Bundesministerin Verena Hubertz erläuterte dabei die Möglichkeiten der neuen Regelungen und rief zur aktiven Nutzung auf. Ergänzend ist ein „Umsetzungslabor“ für den 10. November 2025 geplant. Dort sollen offene Fragen geklärt und Best-Practice-Beispiele vorgestellt werden, um eine praxisnahe Umsetzung zu unterstützen.

Weitere Informationen für Bauherren, Kommunen und Unternehmen finden sich auf der Webseite des BMWSB:

>> Informationen Bau-Turbo

>> FAQs zum Bau-Turbo

>> Umsetzungslabor am 10.11.2025

©BMWSB
©BMWSB

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