Kabinett beschließt Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes verabschiedet. Ein zentrales Element des Entwurfs ist die losweise Vergabe öffentlicher Aufträge. Diese sieht vor, Aufträge in fachlich und inhaltlich abgegrenzte Lose zu unterteilen, um die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu erleichtern und den Wettbewerb zu fördern.
Nach Ansicht der Bundesingenieurkammer ist die losweise Vergabe ein entscheidender Faktor, um die mittelständischen Strukturen im Planungs- und Bausektor zu erhalten. Nur so könne in den kommenden Jahrzehnten kosteneffizient und schnell gebaut werden.
Einordnung durch die Bundesingenieurkammer
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, erklärte:
„Die Aufgaben, vor denen unsere Gesellschaft bei Infrastrukturen, Wohnungsbau und Stadtentwicklung stehen, sind historisch. Das Sondervermögen Infrastruktur und der Wohnungsbauetat sind wirtschaftlich gebotene Investitionen in die Zukunft – zum Wohle kommender Generationen. Deutschland darf nicht noch einmal seine Infrastrukturen derart vernachlässigen. Jetzt bedarf es eines klugen, mutigen und gemeinsamen Vorgehens aller am Bau Beteiligten.“
Unterstützung aus der EU
Auch auf europäischer Ebene gibt es Bestrebungen, KMU besser in öffentliche Ausschreibungen einzubinden. Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments (IMCO) hat am 7. Juli 2025 empfohlen, die Ausschreibung von Aufträgen in kleinen Losen EU-weit verpflichtend einzuführen.
Weitere Herausforderungen im Blick
Bökamp wies zudem darauf hin, dass es neben der Vergabe weitere entscheidende Stellschrauben für die Bauwirtschaft gebe:
- Effizienzsteigerung bei Genehmigungsverfahren
- Verbesserung der digitalen Prozesse
- Sicherung des Fachkräftebedarfs
Das Zusammenspiel von Planung und Ausführung funktioniere in Deutschland grundsätzlich gut. Grundlegende Änderungen an dieser Struktur könnten sich nachteilig auf den Standort auswirken.