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BBIK ...denn Ingenieure bauen (d)eine Zukunft

Aktivrente: Petition fordert Einbeziehung von Selbständigen und Freiberuflichen

Mit dem geplanten Arbeitsmarktsstärkungsgesetz will das Bundesministerium der Finanzen die sogenannte Aktivrente einführen. Sie soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen. 

Was auf den ersten Blick wie ein wichtiger Schritt zur Aktivierung älterer Erwerbstätiger wirkt, lässt jedoch eine bedeutende Berufsgruppe außen vor: Selbständige und Freiberufliche – darunter auch viele Ingenieurinnen und Ingenieure – sollen von dieser Regelung ausgeschlossen bleiben.

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), dem auch die Bundesingenieurkammer angehört, hat sich daher klar für eine Einbeziehung der Freien Berufe in die Aktivrente ausgesprochen. Gerade in den technischen und ingenieurwissenschaftlichen Bereichen ist das Engagement erfahrener Fachkräfte ein zentraler Bestandteil für Wissenstransfer, Qualitätssicherung und Nachwuchsförderung. Viele Ingenieurinnen und Ingenieure arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus – nicht aus Zwang, sondern aus Überzeugung und Verantwortungsbewusstsein gegenüber ihren Projekten und Auftraggebenden.

Die politische Argumentation gegen die Einbeziehung Selbständiger lautet bislang, dass deren berufliches Ende nicht klar definiert sei. Dadurch könne es theoretisch zu sogenannten Mitnahmeeffekten kommen, wenn Personen unbegrenzt weiterarbeiten und gleichzeitig steuerliche Vorteile der Aktivrente nutzen. Diese Sichtweise greift jedoch zu kurz. Auch für Freiberufliche sollte ein geregelter Rahmen gelten, der eine klare Obergrenze für steuerfreie Einkünfte vorsieht, ohne sie grundsätzlich auszuschließen.

Der Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, die Aktivrente ohne die Einbeziehung von Selbständigen und Freiberuflichen umzusetzen. Dennoch setzen sich der BFB und die Bundesingenieurkammer weiterhin für eine Anpassung der Regelung ein. Eine gleichberechtigte Behandlung von abhängig Beschäftigten und Selbständigen wäre nicht nur ein Ausdruck von Fairness, sondern auch ein Signal, dass die Erfahrung und das Engagement älterer Freiberuflicher politisch gewürdigt werden.

Parallel dazu unterstützen der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) eine Petition, die eine Ausweitung der Aktivrente auf Selbständige fordert. Sie kann unter folgendem Link unterzeichnet werden:
>> Petition „Aktivrente auch für Selbständige – Wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse“

Die Brandenburgische Ingenieurkammer unterstützt die Position der Bundesingenieurkammer und des BFB ausdrücklich. Eine zeitgemäße Arbeitsmarktpolitik sollte die Vielfalt beruflicher Tätigkeiten in Deutschland berücksichtigen und allen, die über das Rentenalter hinaus arbeiten möchten, dieselben steuerlichen Rahmenbedingungen bieten. Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir weiterhin informieren.

© snowing12 | AdobeStock
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