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Bundesregierung beschließt Klimaschutzprogramm 2026 mit Fokus auf Gebäudesektor

Die Bundesregierung hat auf Grundlage eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2026 ein neues Klimaschutzprogramm 2026 beschlossen. Ziel ist es, die Lücken im bisherigen Klimaschutzprogramm von 2023 zu schließen und die nationalen Klimaschutzziele im Gebäudesektor wirksamer zu erreichen.

Die Analyse der Emissionen im Gebäudebereich zeigt, dass 2024 nur rund 2,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart wurden. Dies entspricht einer Reduktion von 2,3 Prozent gegenüber 2023 und verdeutlicht eine deutliche Erfüllungslücke bei den Treibhausgas-Minderungszielen. Das neue Klimaschutzprogramm setzt daher auf einen breiten Instrumentenmix, um mittel- und langfristige Effekte zu erzielen.

Geplante Maßnahmen im Gebäudesektor

Das Programm konzentriert sich auf drei zentrale Handlungsfelder:

  1. Dekarbonisierung der Heizungssysteme
    Bestehende Heizungsanlagen sollen sukzessive auf klimafreundliche Technologien umgestellt werden, einschließlich der Integration erneuerbarer Energien.
  2. Ausbau und Dekarbonisierung von Wärmenetzen
    Geplant ist die Erweiterung bestehender Wärmenetze sowie die Umstellung auf CO2-arme Wärmequellen, um Effizienzgewinne auf Quartiersebene zu erzielen.
  3. Steigerung der Energieeffizienz
    Instrumente wie Fördern und Fordern, der CO2-Preis sowie neue Regelungen sollen Anreize für energieeffizientes Bauen und Modernisieren schaffen. Hemmnisse in Planung und Genehmigung sollen abgebaut werden, um die Umsetzung zu beschleunigen.

Förderprogramme für Neubau und Modernisierung

Das Klimaschutzprogramm 2026 enthält eine Reihe gezielter Fördermaßnahmen:

  • Klimafreundlicher Neubau: Förderung der Einhaltung des EH40-Standards und des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“
  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
  • Wohneigentum für Familien
  • Effizienzhaus 55-Plus-Förderung
  • Umwandlung von Gewerbe zu Wohnen

Diese Förderungen sollen sowohl die CO2-Reduktion als auch die nachhaltige Nutzung von Wohn- und Gewerbeimmobilien unterstützen.

Ausblick auf das Gebäudemodernisierungsgesetz

Ergänzend zum Klimaschutzprogramm ist die Bundesregierung mit der Vorbereitung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) beschäftigt. Nach aktuellem Zeitplan soll das Gesetz am 15. April 2026 im Kabinett beschlossen werden, mit dem Ziel eines Inkrafttretens bis zum 1. Juli 2026. Der Referentenentwurf liegt derzeit noch nicht vor. Das Gesetz wird voraussichtlich weitere Impulse für die Modernisierung und Energieeffizienz von Bestandsgebäuden setzen.

>> Download Klimaschutzprogramm 2026

©Jas-Strull | Unsplash
©Jas-Strull | Unsplash

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