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Einheitliche Standards für Feuerwehrhäuser in Hessen erleichtern kommunale Planung

Mit dem neuen Leitfaden „Musterfeuerwehrhaus Hessen“ schafft das Hessische Innenministerium eine einheitliche Grundlage für die Planung und den Bau kommunaler Feuerwehrhäuser. Ziel ist es, die Umsetzung neuer Gebäude effizienter zu gestalten, Planungsfehler zu vermeiden und Kommunen bei der Bewältigung technischer, rechtlicher und organisatorischer Anforderungen zu entlasten.

Feuerwehrhäuser erfüllen eine zentrale Funktion in der Gefahrenabwehr. Sie sind nicht nur Unterstellorte für Einsatzfahrzeuge, sondern auch Arbeits- und Schulungsstätten sowie soziale Treffpunkte für die Einsatzkräfte. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Funktionalität, Sicherheit und technische Ausstattung.

Der neue Leitfaden bündelt erstmals die wesentlichen Vorgaben in einem praxisorientierten Konzept. Er richtet sich insbesondere an kleinere und mittlere Kommunen, deren Feuerwehren über ein bis vier Fahrzeugstellplätze verfügen. Enthalten sind standardisierte Raumprogramme, beispielhafte Grundrisse und technische Empfehlungen – von der Bedarfsermittlung über die Standortwahl bis hin zur Bauabnahme. Damit wird eine systematische und vergleichbare Planung ermöglicht.

Strukturierte Planung für mehr Effizienz

Das Musterfeuerwehrhaus ist in sechs funktionale Bereiche gegliedert: Alarmparkplatz, Fahrzeughalle, Umkleide- und Sanitärbereich mit Schwarz-Weiß-Trennung, Schulungs- und Aufenthaltsräume, Funktionsräume sowie technische Anlagen. Der Leitfaden enthält klare Vorgaben zur Gestaltung dieser Zonen, etwa getrennte Wegeführungen für Personen und Fahrzeuge, rutschhemmende Bodenbeläge, Abgasabsaugung nach TRGS 554 sowie die Ausstattung mit barrierefreien Sanitäreinrichtungen gemäß ASR A4.1.

Durch diese Standardisierung soll der Planungsaufwand für Kommunen reduziert werden. Die einheitlichen Vorgaben erleichtern zudem die Abstimmung mit Fachplanungsbüros, Bauämtern und Förderstellen. Kommunen erhalten Hinweise zu Projektabläufen, Zuständigkeiten und Schnittstellen – von der ersten Abstimmung mit Hessen Mobil bis zur abschließenden Bauabnahme.

Sicherheit und Resilienz als Planungsgrundsätze

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Widerstandsfähigkeit der Gebäude. Feuerwehrhäuser werden künftig ausdrücklich als Kritische Infrastruktur eingestuft. Entsprechend enthält der Leitfaden Empfehlungen zur Einbruch- und IT-Sicherheit, zur Notstromversorgung sowie zu dokumentierten Wartungs- und Prüfpflichten. Die Energieversorgung soll mindestens über eine Einspeisemöglichkeit nach DIN/TS 14684 gesichert werden, um die Einsatzfähigkeit auch bei Stromausfällen zu gewährleisten.

Kooperation zwischen Verwaltung und Fachpraxis

Das Konzept wurde gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen, der Unfallkasse Hessen, mehreren Kreisbrandinspektionen und Fachplanungsbüros entwickelt. Diese Zusammenarbeit soll sicherstellen, dass die Vorgaben sowohl den technischen als auch den betrieblichen Anforderungen entsprechen. Innenminister Roman Poseck betonte, die Kommunen sollten sich auf den Schutz der Bevölkerung konzentrieren können – der Leitfaden biete dafür eine verlässliche Grundlage.

Als erste Kommune wird Weilrod im Hochtaunuskreis ein Feuerwehrhaus nach dem neuen Standard errichten und damit als Modellprojekt dienen. Die Förderung erfolgt weiterhin nach der Brandschutzförderrichtlinie. Zusätzlich stellt das Innenministerium einen sogenannten Förderlotsen zur Verfügung, der Kommunen im Planungsprozess begleitet.

Für Fachplanerinnen und Fachplaner aus Architektur, Bauwesen, Haustechnik und Elektrotechnik ergeben sich durch den Leitfaden klare Rahmenbedingungen und abgestimmte Schnittstellen. Die definierten Planungsgrundlagen erleichtern die Integration technischer Systeme, beispielsweise im Bereich Lüftung, Energieversorgung oder digitaler Infrastruktur. Gleichzeitig bieten sie die Möglichkeit, Planungsprozesse effizienter zu gestalten und die Qualität der Ausführung zu sichern.

Mit der Einführung des „Musterfeuerwehrhauses Hessen“ setzt das Land ein deutliches Zeichen für standardisierte, wirtschaftliche und sichere Planungsprozesse im kommunalen Hochbau. Der Leitfaden kann als beispielhaft gelten, auch für andere Bundesländer, die ihre Planungs- und Förderverfahren im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes weiterentwickeln möchten.

>> Hier geht es zum Leitfaden

© industrieblick | AdobeStock
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