Einstweilige Verfügung nach § 650d BGB und die Bedeutung rechtzeitigen Handelns
Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 14. Mai 2025 wichtige Klarstellungen zur Anwendung des § 650d BGB getroffen. Die Entscheidung betrifft die Voraussetzungen für eine einstweilige Leistungsverfügung bei Streitigkeiten über Nachtragsvergütungen und ist für Ingenieurinnen und Ingenieure sowie alle am Bau Beteiligten von erheblicher praktischer Relevanz.
Im Mittelpunkt stehen die Fragen der Eilbedürftigkeit und der Anwendbarkeit der Vorschrift auf VOB/B-Verträge.
Hintergrund des Verfahrens
Gegenstand des Rechtsstreits war ein Bauvertrag nach VOB/B über die Verfüllung eines untertägigen Stollensystems. Der Auftragnehmer machte mit einer Abschlagsrechnung erstmals zusätzliche Vergütungsansprüche für aus seiner Sicht geänderte oder zusätzliche Leistungen geltend. Diese stützte er auf § 650c Absatz 3 BGB sowie hilfsweise auf die Regelungen der VOB/B. Der Auftraggeber wies die Forderungen zurück und vertrat die Auffassung, die Leistungen seien vom vereinbarten Bausoll umfasst.
Erst rund 16 Monate nach dem erstmaligen Streit über die Nachträge beantragte der Auftragnehmer im Wege der einstweiligen Verfügung nach § 650d BGB die vorläufige Zahlung eines erheblichen Betrages.
Entscheidung des OLG Celle
Das OLG Celle wies den Antrag zurück. Zwar sieht § 650d BGB grundsätzlich eine Vermutung der Eilbedürftigkeit vor, wenn eine Anordnung oder Vergütungsanpassung nach § 650c BGB im Streit steht. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten zu erkennen gibt, dass es ihm an der notwendigen Dringlichkeit fehlt. Das Gericht stellte klar, dass ein unangemessen langes Zuwarten mit der Antragstellung eine solche Selbstwiderlegung darstellt.
Eine feste zeitliche Grenze gibt es nach Auffassung des Gerichts nicht. Im konkreten Fall sei die Eilbedürftigkeit jedoch jedenfalls nicht mehr gegeben, da die Forderung bereits seit etwa 16 Monaten streitig war, bevor gerichtlicher Eilrechtsschutz beantragt wurde.
Darüber hinaus entschied das OLG, dass § 650d BGB auf Vergütungsansprüche, die ausschließlich auf § 2 Absatz 5 oder 6 VOB/B gestützt werden, keine Anwendung findet. Für diese Ansprüche fehle es an einer gesetzlichen Grundlage für die besondere Verfügungsregelung des Bauvertragsrechts.
Einordnung und praktische Bedeutung
Die Entscheidung verdeutlicht, dass die einstweilige Verfügung nach § 650d BGB kein Instrument ist, um lange schwelende Nachtragsstreitigkeiten nachträglich zu beschleunigen. Auch wenn das Gesetz die Eilbedürftigkeit grundsätzlich vermutet, müssen Auftragnehmer zeitnah handeln, wenn sie von diesem besonderen Rechtsschutz profitieren wollen. Wer über Monate oder gar Jahre verhandelt, ohne gerichtliche Schritte einzuleiten, läuft Gefahr, den Verfügungsgrund zu verlieren.
Für die Praxis bedeutet dies eine erhöhte Aufmerksamkeit bei der Durchsetzung von Nachtragsforderungen. Ingenieurinnen und Ingenieure, die Bauvorhaben begleiten oder selbst als Auftragnehmer tätig sind, sollten frühzeitig prüfen, ob eine gerichtliche Klärung erforderlich ist, insbesondere wenn sich die Positionen der Vertragsparteien verfestigen.
Kritisch zu sehen ist die enge Auslegung des Anwendungsbereichs von § 650d BGB im Hinblick auf VOB/B-Verträge. Diese spielen in der Baupraxis weiterhin eine zentrale Rolle. Eine Einschränkung des einstweiligen Rechtsschutzes kann dem gesetzgeberischen Ziel, die Liquidität der ausführenden Unternehmen zu sichern, entgegenstehen. Solange jedoch keine höchstrichterliche Klärung oder gesetzliche Anpassung erfolgt, ist mit dieser Rechtsunsicherheit zu rechnen.
Das Urteil des OLG Celle unterstreicht die Bedeutung eines strategisch klugen und rechtzeitigen Vorgehens bei Nachtragsstreitigkeiten. § 650d BGB bietet zwar ein wirkungsvolles Instrument zur vorläufigen Sicherung von Vergütungsansprüchen, setzt aber voraus, dass die Eilbedürftigkeit tatsächlich gelebt wird. Für alle am Bau Beteiligten empfiehlt sich daher eine frühzeitige rechtliche Bewertung strittiger Anordnungen und Vergütungsfragen, um Handlungsspielräume nicht ungewollt zu verlieren.
Quelle: https://kurzlinks.de/jkw7
