Erweiterte Eintragungsmöglichkeiten im Bundesregister Nachhaltigkeit ab März 2026
Das Bundesregister Nachhaltigkeit (BRNH), eine gemeinsame Initiative der Bundesarchitektenkammer (BAK) und der Bundesingenieurkammer (BIngK), erweitert die als gleichwertig anerkannten Qualifikationsnachweise für die Eintragung. Ziel ist es, die Eintragungsmöglichkeiten für Fachleute aus dem Bereich nachhaltiges Planen und Bauen zu verbessern und die Nutzung des Registers im Rahmen des künftigen Förderprogramms QNG-Basis zu erleichtern.
Bisher war eine Eintragung ins BRNH für Personen möglich, die den Online-Leistungsnachweis erfolgreich absolviert haben oder bereits bestimmte Qualifikationen von anerkannten Systemanbietern vorweisen konnten. Diese bisher anerkannten Qualifikationen umfassen:
- DGNB-Auditor/-in
- BNB-Koordinator/-in
- BNB-Sachverständige/-r
Ab dem 16. März 2026 werden folgende Abschlüsse zusätzlich als gleichwertige Nachweise anerkannt:
- BNB-Berater/-in
- BNK | BNG-Auditor/-in
- LNB-Experte/-in
- NaWoh-Koordinator/-in
Fachleute mit diesen Abschlüssen können künftig direkt in das BRNH eingetragen werden, ohne den Online-Leistungsnachweis absolvieren zu müssen.
BBIK-Mitglieder, die Fragen zur Eintragung oder zum Register haben, können auf die erweiterten Antragsmöglichkeiten im BRNH hingewiesen werden. Für Rückfragen stehen die Verantwortlichen unter info@bingk.de oder telefonisch unter 030-2589882-0 zur Verfügung.
