Gebäudemodernisierungsgesetz: Neuerungen und Perspektiven für den Gebäudebestand
Die Bundesregierung plant, das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu ersetzen. Ziel ist es, die Modernisierung des Gebäudebestands zu beschleunigen und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
Während die endgültige Fassung noch nicht verabschiedet ist, lassen sich aus den bisherigen Koalitionsbeschlüssen einige wesentliche Eckpunkte ableiten.
Technologieoffener Ansatz bei Heizsystemen
Das GMG verfolgt einen technologieoffenen Ansatz. Neben Wärmepumpen, Fernwärme, hybriden Modellen und Biomasseheizungen sollen weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Ab 2029 sollen diese Systeme einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen, wobei die Steigerung in drei Stufen bis 2040 vorgesehen ist. Eine verpflichtende Austauschpflicht funktionierender fossiler Heizungen ist aktuell nicht vorgesehen. Gas- und Ölheizungen dürfen demnach bis 2045 weiter betrieben werden.
Nutzung erneuerbarer Energien
Die ursprünglich im Koalitionsvertrag vorgesehene 65-Prozent-Regel, nach der mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden müssen, soll in der bisherigen Form entfallen. Künftig wird eine differenziertere Betrachtung der Energiebilanz angestrebt: Eigenproduzierter Strom wird monatsweise dem Bedarf gegenübergestellt, um die tatsächliche Nutzung erneuerbarer Energien besser abzubilden.
Förderung und Geschwindigkeitsbonus
Die bisherige Förderung für den Heizungstausch über den sogenannten Klima-Speed-Bonus soll fortgeführt werden. Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre alte Heizung gegen eine klimafreundliche Lösung austauschen, erhalten einen prozentualen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten. Ob der Bonus künftig auch für fremdgenutzte Immobilien gilt, ist noch offen. Die Bundesregierung will die Finanzierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 sicherstellen.
EU-Richtlinie und Quartiersansatz
Das GMG soll die Vorgaben der neuen EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) umsetzen und Spielräume ausschöpfen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Umsetzung der Richtlinie zu verschlanken, Fristen zu verlängern und den Quartiersansatz stärker zu berücksichtigen, bei dem die Energieversorgung auf Nachbarschaftsebene betrachtet wird.
Mietrechtliche Aspekte
Darüber hinaus wird diskutiert, Mietende an den Kosten der Modernisierung zu beteiligen. Unter bestimmten Bedingungen könnten bis zu zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden, beispielsweise bei Einbau klimafreundlicher Heizsysteme.
Für Planende, Ingenieurinnen und Ingenieure ergeben sich mit dem GMG neue Anforderungen an die Gebäudetechnik, Planung und Energieberatung. Die Technologieoffenheit eröffnet Spielräume für die Integration verschiedener Heizsysteme und ermöglicht eine stärker an realen Energiebedarfen orientierte Planung. Gleichzeitig bleibt die fachliche Expertise gefragt, um die Effizienzpotenziale der Maßnahmen auszuschöpfen und eine praxisgerechte Umsetzung zu gewährleisten.
