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BBIK ...denn Ingenieure bauen (d)eine Zukunft

Gebäudetyp E als Impuls für wirtschaftliches Bauen in Deutschland

Mit den aktuellen Eckpunkten zum geplanten Gebäudetyp E hat die Bundesregierung einen weiteren Schritt hin zu vereinfachten baulichen Anforderungen im Wohnungsbau vorgestellt. Ziel ist es, Verfahren zu entschlacken, Kosten zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu leisten.

Vereinfachte Standards durch einen neuen Vertragstyp

Im Mittelpunkt der Eckpunkte steht die Einführung eines eigenständigen Gebäudetyp-E-Vertrags im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dieser Vertrag soll es ermöglichen, im Einvernehmen aller Beteiligten von allgemein anerkannten Regeln der Technik abzuweichen, sofern Sicherheits- und Qualitätsanforderungen eingehalten werden und wirtschaftliche Vorteile entstehen. Die Regelung soll zunächst auf den Wohnungsbau begrenzt werden.

Flankierend ist die Entwicklung eines Mustervertrags vorgesehen, der die rechtssichere Anwendung des Gebäudetyp-E-Vertrags erleichtert. Dadurch soll für Bauherrschaften und Planende ein klarer Rahmen geschaffen werden, der transparente Entscheidungen und praktikable Lösungen ermöglicht.

Hintergrund und politischer Rahmen

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf erarbeitet, konnte jedoch aufgrund politischer Entwicklungen nicht verabschiedet werden. Die neue Bundesregierung hat das Anliegen im Koalitionsvertrag erneut aufgegriffen und nun die Eckpunkte für einen überarbeiteten Ansatz vorgelegt.

Der Stakeholder-Dialog, der im Januar 2026 starten soll, wird die Grundlage für den geplanten Gesetzentwurf bilden. Dieser soll Mitte 2026 vorgelegt und nach aktueller Planung Ende des Jahres vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Bedeutung für die Ingenieurpraxis

Die Bundesingenieurkammer unterstützt das Vorhaben und betont den Nutzen für den Wohnungsbau. Sie weist darauf hin, dass Planende eine zentrale Rolle dabei einnehmen, die sicherheitsrelevanten Standards auch bei vereinfachten Bauweisen zuverlässig zu gewährleisten. Gleichzeitig eröffnen sich Möglichkeiten, wirtschaftlich verzichtbare Maßnahmen zu hinterfragen und alternative Lösungen zu entwickeln.

Praxisbeispiele aus Hamburg und Bayern zeigen bereits, dass Projekte nach vereinfachten Standards erfolgreich umgesetzt werden können, wenn vertragliche Klarheit und fachliche Expertise zusammenwirken.

Fachliche Unterstützung und Leitlinien

Bereits 2024 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eine Leitlinie zum Gebäudetyp E veröffentlicht. Sie bietet Orientierung für Bauherrschaften und für Fachpersonen aus Planung und Ausführung. In Verbindung mit dem geplanten Mustervertrag soll sie sicherstellen, dass das Konzept des einfachen Bauens nicht nur rechtlich, sondern auch organisatorisch handhabbar wird.

Mit den vorgestellten Eckpunkten beginnt eine entscheidende Phase. Der Austausch zwischen Politik, Fachverbänden und Praxis soll dazu beitragen, einen rechtssicheren und praxistauglichen Rahmen für den Gebäudetyp E zu schaffen. Die Brandenburgische Ingenieurkammer wird den Prozess aufmerksam begleiten und sich in die kommende Dialogphase einbringen.

Für die Fachwelt eröffnet sich damit die Chance, die Baupraxis aktiv mitzugestalten und den Weg zu wirtschaftlicheren und dennoch sicheren Lösungen im Wohnungsbau mitzubestimmen.

>> Hier geht es zum Eckpunktepapier von BMJV und BMWSB 

© Greg Rosenke | Unsplash
© Greg Rosenke | Unsplash

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